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2009 kommt der Gesundheitsfonds

9.04.08

Mit der Gesundheitsreform werden ab 2009 die unterschiedlichen Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen abgeschafft und - wie bereits in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung - durch einen einheitlichen Satz für alle Beitragszahler abgelöst.

Dieser Satz soll am 1. November auf Grundlage der Kassenausgaben für 2008 festgelegt werden. Finanzielle Grundlage ist der Gesundheitsfonds, der am 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Zwar werden die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern weiterhin von den einzelnen Krankenkassen eingezogen, fließen aber zusammen mit Steuermitteln in den Fonds.

Daraus erhalten die Kassen dann für ihre Versicherten Pauschalen zwischen 150 und 170 Euro sowie alters- und risikobezogene Zuschläge. So ist ein Ausgleich für 50 bis 80 schwere Krankheiten vorgesehen.

Die sogenannte Konvergenz- oder Länder-Klausel regelt, dass etwaige Mehrbelastungen für die Krankenkassen "reicher" Bundesländer im Zuge der Reform eine Maximalgrenze nicht übersteigen. Die Klausel war eine zentrale Forderung Bayerns.

Die Konvergenzklausel stellt sicher, dass sich die finanziellen Belastungen für die in einem Land tätigen Krankenkassen in Stufen von jeweils höchstens 100 Millionen Euro jährlich aufbauen. Übersteigt die Belastung den maßgeblichen Schwellenwert, werden die Zuweisungen aus dem Fonds so verändert, dass dieser Betrag genau erreicht wird. Die Belastung wird dadurch ausgeglichen, dass die Kassen dieses Landes aus dem Fonds erhöhte Zuweisungen erhalten.

(Quelle: ddp)