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Abgeltungssteuer: Der Monat der Entscheidung
19.11.08Am 31. Dezember endet die Ära vor der Abgeltungssteuer. Noch bleibt ein Monat Zeit, die eigene Geldanlage darauf auszurichten.
„Kopf in den Sand“ hilft nicht, genauso wenig wie blinder Aktionismus. Die Abgeltungssteuer kommt. Und wer sich bisher noch nicht damit beschäftigt hat, sollte sich jetzt die Zeit nehmen.
Zuerst die Fakten in Kürze. Zukünftig kassiert das Finanzamt 25 Prozent Abgeltungsteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Fällig ist die Steuer auf alle Zinsen, Dividenden, Fondserträge und Veräußerungsgewinne, wie bei Aktienfonds. Für Versicherungen, geschlossene Fonds, Riester- und Rürup-Verträge, Eigenheime und Betriebsrenten gelten weiterhin andere Steuerregelungen.
So langt der Fiskus zu
Konkret bedeutet das: Wer 2009 auf ein Festgeld von 20.000 Euro 5 Prozent Zinsen erhält, dem verbleiben von seinen 1.000 Euro Zinsertrag 736,25 Euro. Die Steuer (250 Euro) und den Soli (13,75 Euro) behält die Bank für den Fiskus gleich ein. Kirchenmitglieder lassen sich ihre Steuer auch gleich abgelten, wenn sie der Bank ihre Konfession und ihren Steuersatz melden.
Aus dem Sparerfreibetrag und dem Werbungskostenpauschbetrag wird der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Paare. Erst ab dieser Höhe sind die Einnahmen überhaupt zu versteuern.
Gewinner und Verlierer
Zinssparer zählen zu den Gewinnern der neuen Steuer. Zukünftig gehen von den Zinsen aufs Tagesgeld oder Festgeld 25 Prozent ab, früher entrichteten sie den individuellen Steuersatz, der oft höher liegt. Auch Geringverdiener, deren Steuersatz niedriger ist, zahlen nicht drauf. Was die Bank über ihren Steuersatz hinaus einbehalten hat, fordern sie mit der Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt wieder zurück.
Komfortabler geht es für Rentner, deren zu versteuerndes Einkommen unter 7.664 Euro liegt. Sie können weiter die Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen und bei der Bank vorlegen.
Verlierer sind Aktienanleger. Während früher Kursgewinne, ob bei Einzeltiteln oder bei Fonds, nach einem Jahr Haltefrist ohne Abschlag in die eigene Tasche wanderten, greift jetzt die Abgeltungssteuer. Sie sind also Zinsen und Dividenden gleichgestellt.
Depot wetterfest machen
Wer auf Aktien setzt, muss aktiv werden. Denn es gibt ein Zauberwort – Bestandsschutz. Kursgewinne auf alle Papiere, egal ob Aktien oder Aktienfonds, die der Anleger bis zum 31. Dezember kauft, bleiben dauerhaft steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Anteile mindestens ein Jahr im Depot liegen bleiben. Bestandsschutz sichern, lautet also die Devise.
Einmalanlagen und Sparpläne gilt es jetzt zu prüfen und bei Bedarf zu optimieren. Die Absicht, dem Finanzamt ein Schnippchen zu schlagen, ist dabei kein guter Ratgeber. Kein Anleger sollte Produkte kaufen, die er nicht versteht. Und schlaflose Nächte rühren besser nicht von der Geldanlage her. Wer vorher keine Aktienfonds wollte, sollte nicht jetzt kurz vor Ultimo einsteigen.
Alle anderen prüfen ihr Risikoprofil und wählen danach Aktienfonds aus, die sie möglichst lange im Depot halten. Die Basis für Kleinanleger bilden Aktienfonds, die über Branchen und Regionen breit streuen. Bestimmte Themenfonds, wie für Rohstoffe oder für regenerative Energien, oder regional ausgerichtete Fonds, wie für die aufstrebenden Volkswirtschaften der BRIC-Länder (Brasilien, Russland, Indien, China), dienen nach sorgfältiger Risikoabwägung bestenfalls als Ergänzung.
Derzeit kann niemand mehr auf 50 Meter an einer Bank oder einem Versicherungsbüro vorbeigehen, ohne auf die Abgeltungssteuer angesprochen zu werden. Deshalb lohnt es sich, in Ruhe über häufige Angebote der Finanzberater nachzudenken.
Dachfonds – schlanke Lösung oder fetter Brocken
Hartnäckig hält sich der Irrtum, dass Dachfonds abgeltungssteuerfrei seien. Das gilt nur für Fondsanteile, die der Anleger vor dem 1. Januar kauft. Danach nicht mehr – ganz genau wie bei „normalen“ Fonds. Dachfonds bieten aber den Vorteil, dass der Fondsmanager aus verschiedenen Fonds auswählt und schlecht laufende Fonds auswechselt. Unter dem Mantel das Dachfonds fällt bei diesem Wechsel nie Steuer an. Privatanleger dagegen müssen bei einem Fondswechsel auf die ab 2009 gekauften Anteile Steuern zahlen. Außerdem dürfen viele Dachfondsmanager Aktienfonds in Bärenmärkten untergewichten und so der Krise ausweichen.
Dafür genehmigen sich die Gesellschaften bei Dachfonds recht hohe Managementgebühren, die die Rendite schmälern. Dachfonds eignen sich deshalb für Anleger, die sich nicht selbst um ihr Depot kümmern wollen. Alle anderen fahren bei der Abgeltungssteuer besser, wenn sie in diesem Jahr in mehrere renditestarke Fonds investieren und die Anteile möglichst lange halten.
Monatliche Anlage mit Sparplan oder Fondspolice
Eine fondsgebundene Rentenversicherung fällt tatsächlich nicht unter die Abgeltungssteuer, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre und bis zum 60. Lebensjahr läuft. Dann zahlt der Sparer nur auf die Hälfte der Erträge den persönlichen Steuersatz. So macht die Versicherung unter bestimmten Umständen das Rennen gegen den Fondssparplan – besonders, wenn der Sparer den Vertrag bis zum Ende durchhält und häufiger die Fondsanlage wechseln möchte.
Im Alter ist es ratsam, allmählich in Rentenfonds umzuschichten. Wer das trotzdem nicht unter dem Mantel einer fondsgebundenen Rentenversicherung machen möchte, kann auf Lebenszyklusfonds ausweichen. Doch auch viele von ihnen trifft der Makel der hohen Gebühren.
Mit geschlossenen Fonds in eine neue Welt eintauchen
Bei geschlossenen Fonds ändert sich für Anleger gar nichts. Die laufenden Erträge aus geschlossenen Immobilienfonds versteuern Anleger nach ihrem persönlichen Satz, Veräußerungsgewinne bleiben nach der Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerfrei. Trotzdem eignet sich diese Anlageklasse nur für Anleger, die sich sehr intensiv mit dem Investitionsobjekt beschäftigen.

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