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Abgeltungssteuer – Jetzt an 2009 denken

16.04.08

Nach Einführung der Abgeltungssteuer am 1.1.2009 werden in Deutschland Einnahmen, die durch Kapital erwirtschaftet werden, pauschal mit 25 Prozent versteuert. Aspect Online hat für Sie die wichtigsten Änderungen und Tipps zusammengefasst.

Neben der 25-prozentigen Abgeltungssteuer werden ab 2009 auch noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer abgezogen. Wer also 1000 Euro Zinseinnahmen hat, zahlt 250 Euro Abgeltungssteuer und 5,5 Prozent Soli-Zuschlag (13,75 Euro): Damit bleiben dem Sparer 736,25 Euro.

Welche Einnahmen sind betroffen?

Die Abgeltungssteuer erfasst alle Einnahmen, die mit Kapital erwirtschaftet werden. Dazu gehören u.a.:

  • Zinsen
  • Dividenden
  • Gewinne aus Aktienkäufen und -verkäufen
  • Gewinne aus dem Verkauf von Investmentfondsanteilen
  • Erträge aus Lebensversicherungen, also der Überschuss zwischen Einzahlungen und Auszahlung
  • Optionsprämien
  • Währungsgewinne


Aus für Spekulationsfrist und Halbeinkünfte-Verfahren


Mit dem Inkrafttreten der Abgeltungssteuer endet die Spekulationsfrist: Bislang waren Kursgewinne bei Wertpapieren nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei. Ab 2009 wird es diese Regelung nicht mehr geben, was weniger finanzstarke Anleger bei ihrer Vermögensbildung und Altersvorsorge zu spüren bekommen könnten: Nach dem Steuerabzug schrumpft die Nettorendite bei z.B. Aktienfonds deutlich zusammen.

Das Halbeinkünfte-Verfahren regelte bisher, dass Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Aktien nur zur Hälfte versteuert werden mussten. Ab 2009 werden jährliche Dividendenzahlungen genau wie Kursgewinne beim Verkauf von Aktien einheitlich mit 25 Prozent besteuert.

Wie wird die Steuer abgeführt?

Die Banken behalten ab 2009 von sämtlichen Kapitalerträgen die 25 Prozent ein und führen sie an den Fiskus ab. Kapitaleinkünfte müssen somit nicht mehr in der Steuererklärung angeben werden, wenn ausschließlich im Inland investiert wurde. Liegt das Geld im Ausland, gilt ebenfalls der pauschale Steuersatz von 25 Prozent, jedoch müssen die Erträge ähnlich wie bisher in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Welche Einnahmen bleiben steuerfrei?

Einnahmen, die unterhalb des neuen Sparerpauschbetrages liegen, bleiben steuerfrei. Der neue Sparerpauschbetrag beziffert sich wie jetzt der Sparerfreibetrag (plus derzeitigem Pauschbetrag für Werbungskosten) im Jahr auf 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Verheiratete.

Private Veräußerungsgewinne bleiben bis zu 600 Euro steuerfrei. Anders als bisher zählen dazu aber nur noch Spekulationsgewinne aus Immobilien- und Grundstückgeschäften sowie Gewinne bei Verkäufen bestimmter Wirtschaftsgüter, etwa Briefmarkensammlungen.

Ausnahmen der Abgeltungssteuer

Von der Abgeltungssteuer ausgenommen sind:

Bei den Policen gibt es eine Ausnahme von der Ausnahme: Liegt die Laufzeit unter zwölf Jahren, greift auch hier die Abgeltungssteuer.

Was geschieht mit steuerlichen Altlasten?

Grundsätzlich gilt bei den wichtigsten Kapitaleinnahmen Vertrauensschutz: Haben Sparer im Dezember 2007 Aktien gekauft, die sie im Januar 2009 verkaufen, wird keine Abgeltungssteuer einbehalten. Die Gewinne wären steuerfrei, weil die Spekulationsfrist von zwölf Monaten abgelaufen ist.

Altverluste aus der Zeit vor 2009 gehen ebenso nicht verloren: Sie können mit entsprechenden Gewinnen auf jeden Fall bis zum 31. Dezember 2013 verrechnet werden.

Was ändert sich bei den einzelnen Anlageprodukten?


Klassische Zinsprodukte wie zum Beispiel Anleihen und Festgeld sind weniger hart betroffen, da die neue Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent die heute angewandte Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30 Prozent ablöst. Weniger betroffen sind auch Rentenfonds und Garantiezertifikate.

Aktien, Aktienfonds, Private-Equity-Fonds, Zertifikate und Fondssparpläne gehören ab 2009 dagegen zu den Verliererprodukten, ebenso wird der Verkauf von Lebensversicherungen weniger attraktiv.

Gewinner und Verlierer

Vorrangig sind die Gewinner der Abgeltungssteuer Personen mit einem hohen Steuersatz. Bis zum Inkrafttreten der Abgeltungssteuer sind Zinsen nach Abzug des Sparerfreibetrags von 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Ehepaare voll steuerpflichtig. Je nach persönlichem Steuersatz sind das bisher zwischen 15 und 45 Prozent, ab 2009 mit der Abgeltungssteuer dann einheitlich 25 Prozent.

Härter trifft es dagegen Sparer und Anleger mit mittlerem oder kleinem Einkommen.

Unser Tipp

Wer über einen längeren Zeitraum in Aktien und Fonds investieren will, sollte dies vor 2009 und Inkraftreten der Abgeltungssteuer tun. Aktien und Investmentfonds, die bis Ende 2008 erworben werden, werden beim Verkauf noch nach der alten Regelung versteuert.

Wer eine Lebensversicherung verkauft oder kündigt, zahlt ab 2009 auf seinen Gewinn 25 Prozent Abgeltungssteuer. Die Steuer entfällt, wenn die Police vor 2005 abgeschlossen wurde und bei Verkauf oder Kündigung länger als zwölf Jahre lief. Bisher ist der Verkauf komplett steuerfrei. Nur wenn der Kunde den Versicherungsvertrag kündigt, muss er zurzeit auf den Rückkaufswert Kapitalertragsteuer zahlen, wenn die Lebensversicherung kürzer als zwölf Jahre lief.

Depotverwaltung: Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor der Abgeltungssteuer das eigene Depot zu überprüfen und eventuell Depotunterkonten einzurichten. Damit ist eine genaue Abgrenzung der Anlagen vor und nach dem Stichtag 1.1.2009 gewährleistet.

Nutzen Sie unsere Vergleichsrechner und Angebote, um sich für die Abgeltungssteuer fit zu machen:
> Zum Fonds-Vergleich
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(Quelle: aspect-online.de)