Aktuelles Tagesgeld -
Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps

Abgeltungsteuer: Was Sparer jetzt beachten müssen
5.03.08Die Abgeltungsteuer wird für Sparer vieles verändern - entgegen der weit verbreiteten Meinung aber nicht alles zum Schlechteren. Zu den großen Gewinnern der Reform zählen zweifelsohne Immobilieneigentümer. Denn der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie ist nach wie vor steuerfrei, wenn die Immobilie zehn Jahre gehalten wird.
Dies ist ein lukratives Geschäft, wie die folgende Rechnung zeigt: Wer heute eine Immobilie im Wert von 250.000 Euro kauft und sie zu 75 Prozent finanzieren lässt, investiert selber also 62.500 Euro. Der Rest läuft über ein Darlehen zu fünf Prozent, die anfängliche Tilgung liegt bei ein Prozent, die monatliche Miete beträgt 900 Euro. Der steuerliche Vorteil nach zehn Jahren wird ungefähr 9.500 Euro betragen, wenn der Steuersatz bei 42 Prozent liegt.
Wird die Immobilie dann für 275.000 Euro verkauft, hat der Eigentümer insgesamt ein Plus von 115.698 Euro in der Kasse - steuerfrei: 62.500 Euro sind sein Eigenkapital, 25.000 Euro sind steuerfrei Wertgewinn der Immobilie, 18.698 Euro hat der Eigentümer in zehn Jahren getilgt und zudem 9.500 Euro Steuervorteile eingestrichen.
Zum Vergleich: Wenn ein konservatives Investment in Fonds über zehn Jahre kontinuierlich sechs Prozent Rendite gebracht hätte, wären aus den 62.500 Euro insgesamt nur 111.928 Euro geworden - aber davon hätte das Finanzamt noch 12.357 Euro abhaben wollen. Vermieter werden lohnt also - vor allem für Sparer, die hohe Steuern zahlen und Eigenkapital haben. Die Rendite wird höher sein als bei vergleichbar sicheren Anlagen.
Verkauf der Lebensversicherung vorteilhaft
Der Verkauf einer Lebensversicherung an einen professionellen Händler ist nach derzeitigem Recht steuerfrei - unabhängig von der Laufzeit des Vertrages oder dem Alter beim Verkauf. Das ist ein immenser Vorteil gegenüber der Kündigung des Vertrages: So müssen bei Verträgen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen werden, die Zinsen und Überschüsse stets versteuert werden, selbst wenn der Rückkaufswert durch die gezahlten Provisionen und Verwaltungskosten insgesamt niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beiträge.
Bei einem Verkauf hingegen fallen keine Steuern an, unabhängig davon, wie hoch der bisher aufgelaufene Gewinn oder Verlust ist. Aber: Diese vorteilhafte Regelung gilt nur noch bis zum 31.12.2008. Ab 2009 ist der Verkauf einer Lebensversicherung grundsätzlich steuerpflichtig - zu versteuern ist die Differenz von Auszahlungssumme zu eingezahlten Beiträgen. Wer also ohnehin mit dem Gedanken spielt, die Versicherung zu verkaufen, sollte es in diesem Jahr tun.
Steuerfrei riestern
Riester-Sparverträge auf Fonds-Basis haben neben der staatlichen Förderung einen gewaltigen Vorteil: Während der Ansparphase bekommen Sparer steuerlich betrachtet keine Erträge und Zinsen ausgezahlt, sodass auch keine Abgeltungsteuer einbehalten wird. Der Vorteil: Das Vermögen wächst, ohne dass das Finanzamt darauf zugreift - ein immenser Vorteil für den Zinseszins-Effekt.
Das größte Plus der Riester-Variante ist jedoch die Sicherheit: Denn Riester-Sparer bekommen zu Rentenbeginn garantiert Ihre eingezahlten Beträge plus alle Zulagen in Rentenform ausgezahlt - diese Sicherheit kann kein normaler Investmentfonds bieten. Der Nachteil: Im Alter muss die Riester-Rente voll versteuert werden, trotzdem wird ein Riester-Vertrag in aller Regel wegen der meist geringeren Steuerbelastung im Alter ein gutes Geschäft sein.
Was ist bei Zerobonds zu beachten?
Zerobonds (sie werden auch als Nullkupon-Anleihen bezeichnet) sind Wertpapiere, bei denen während der Laufzeit keine Zinsen gezahlt werden. Anleger kaufen diese Papiere abgezinst zu einem Nennwert weit unter 100 Prozent.
Während der Laufzeit werden die anfallenden Zinsen dem Papier zugeschlagen, und die Papiere werden dann in der Regel am Laufzeitende zu 100 Prozent zurückgenommen. Bisher mussten Sparer dann bei Einlösung oder Verkauf die aufgelaufenen Zinsen als Verkaufsgewinn voll versteuern - im ungünstigsten Fall zum vollen Steuersatz von 42 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Wenn die Papiere aber nach dem 1.1.2009 verkauft werden, wird der Verkaufsgewinn pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert - im besten Fall also ein Minus von 40 Prozent gegenüber der heutigen Regelung.
Verluste aus dem Wertpapierverkauf verrechnen
Ein weiteres Plus der Abgeltungsteuer: Anders als bisher haben Anleger in Zukunft die Möglichkeit, Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren (das gilt nicht für Aktien) mit positiven Einkünften zu verrechnen. Verkaufen sie also Fondsanteile mit Verlust, können sie diesen Verlust zum Beispiel mit Zinseinkünften verrechnen.
Durch den sogenannten Verlustverrechnungstopf zieht die Bank in Höhe der Verluste auch keine Abgeltungsteuer bei Gewinnen ein. Wenn auf Jahressicht trotz Aufrechnung ein Verlust übrigbleibt, können Sparer den Verlust auf das nächste Jahr übertragen, um dann dort fällige Abgeltungsteuern zu vermeiden.
(Quelle: ddp)

Jetzt bookmarken: