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Haftpflichtversicherung

Abrechnung auf Kostenvoranschlag nicht bei Hausrat

1.06.11

Was bei der Kfz-Versicherung problemlos funktioniert, geht in der Hausratversicherung nicht – einen Schaden fiktiv, also nur auf Basis eines Kostenvoranschlages, zu regulieren, ohne dass die Reparaturarbeiten tatsächlich durchgeführt werden.

Wer einen Schaden am Hausrat geltend macht, bekommt nur die Kosten erstattet, die auch tatsächlich entstanden und nachgewiesen sind. Es ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Az. 9 U 241/10) nicht möglich, eine fiktive Abrechnung vorzunehmen und sich die möglichen Kosten als Vorschuss erstatten zu lassen. Die Hausratversicherung muss die Kosten nur dann erstatten, wenn ein Schaden auch tatsächlich behoben wird.

Die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei  Bach, Langheid und Dallmayr berichtet weiter über den Urteilstext, das Gericht habe im entschiedenen Fall den kompletten Austausch einer Tür für unnötig erachtet. Die Kosten dafür sind nicht zu zahlen. Schließlich funktioniere die beschädigte Tür seit mehreren Jahren nach einer Reparatur einwandfrei.

dapd/tr