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Abschlusskosten mindern Steueranteil bei Lebensversicherung
18.03.11Separate Abschlusskosten für eine Lebensversicherung, Rentenversicherung oder Fondsrente lassen bei Auszahlung steuerlich geltend machen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor.
Wer eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließt, der muss Abschluss- und Vermittlungskosten zahlen. Der Bundesfinanzhof (Az. VIII B 44/10) hat in einer Entscheidung klargestellt, dass diese Abschlusskosten steuerliche Auswirkungen haben. Denn steuerpflichtig ist ja im Alter die Hälfte des Kapitalertrages. Und der berechnet sich aus der Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der gezahlten Versicherungsbeiträge. Und da die Abschlusskosten Teil der Beitragszahlung sind, vermindern sie den steuerpflichtigen Ertrag.
Die Entscheidung hat auf die meisten Verträge keine Auswirkungen, weil die Provision in die Versicherungsbeiträge einkalkuliert ist. Lediglich bei Nettotarifen, die vorrangig von Honorarberatern verkauft werden, gewinnen Kunden durch das Urteil. Hier zahlt der Kunde die Abschlusskosten direkt an den Vermittler. Auch in diesem Fall müssen die Gebühren später zu den Beiträgen hinzugerechnet werden, damit sie sich steuermindernd auswirken. Sparer sollten sich in diesem Fall die Höhe der separat gezahlten Abschlusskosten bescheinigen lassen, um sie später nachweisen zu können.
dapd

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