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Änderungsantrag ohne Unterschrift ungültig
21.10.08Wenn bei einer bestehenden Lebensversicherung ein anderer Begünstigter eingetragen werden soll, muss diese Änderung vom Versicherten unterschrieben werden.
Das hat das Landgericht Essen (AZ: 1 O 270/06) entschieden. Geklagt hatte in dem Fall eine Witwe gegen die Versicherung, die die Versicherungssumme nicht an sie auszahlen wollte, weil der Änderungsantrag nicht unterschrieben war. Zu Recht, wie die Richter entschieden, denn auch wenn der Antrag handschriftlich ausgefüllt worden war, fehlte die Unterschrift, damit die Änderung auch wirklich wirksam werden konnte. Damit musste die Witwe auf die Versicherungssumme verzichten.
(Quelle: ddp)

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