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Altersvorsorge auch mit Minijob möglich
26.05.08Minijobber sind zwar grundsätzlich rentenversichert, allerdings bringt der reduzierte Pauschalbeitrag des Arbeitgebers nur einen Versicherungsschutz zweiter Klasse. Das lässt sich durch freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse ändern.
Die Rechtslage im 400-Euro-Job
Wer als geringfügig Beschäftigter nicht mehr als 400 Euro im Monatverdient, zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgebermuss hingegen 30 Prozent der Lohnsumme abführen - 15 Prozent an dieRentenversicherung, 13 Prozent an die Krankenkasse und weitere 2Prozent gehen als pauschale Lohnsteuer an den Fiskus.Freiwillige AufstockungEntscheiden sich Minijobber für eine freiwillige Aufstockung ihrerBeiträge, kostet sie das vergleichsweise wenig. Da sich an derPauschale des Arbeitgebers von 15 Prozent nichts ändert, muss derArbeitnehmer lediglich die Differenz von 4,9 Prozentpunkten zumregulären Beitragssatz übernehmen. Bei einem Verdienst von 400 Euroentspricht dies 19,60 Euro pro Monat.
Vorteile der freiwilligen Aufstockung
Die Vorteile des vollen Versicherungsschutzes sind vielfältig.Neben der verbesserten Anrechnung auf die Wartezeit können Minijobberauch eine Rehabilitation von der Rentenversicherung bezahlt bekommen.Zudem haben sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente sowie dieRiester-Zulage für private Altersvorsorgeverträge. Nicht zuletztbringt der volle Beitrag auch etwas mehr für die Altersrente. NachAngaben der Deutschen Rentenversicherung lässt ein Jahr Arbeit ineinem 400-EuroJob die Rente um monatlich 3,20 Euro steigen, dervolle Rentenbeitrag bringt monatlich 4,30 Euro mehr - wohlgemerktüber die volle Bezugsdauer.
Minijob im Privathaushalt
Arbeitnehmer mit einem Minijob im Privathaushalt können übrigensauch ihren Rentenversicherungsbeitrag aufstocken. Da der privateArbeitgeber aber nur eine Pauschale von 12 Prozent zahlt, muss derMinijobber 7,9 Prozent seines Gehalts aus eigener Tasche für denvollen Rentenversicherungsschutz zahlen.
(Quelle: ddp)

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