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Altersvorsorge und Krankenversicherung: Nie auf Beratung verzichten
19.12.08Die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wird ein Jahr alt. Gut, aber verbesserungsfähig - meint der Bund der Versicherten (BdV).
Bauchschmerzen bereitet den Verbraucherschützern die Regelung über Beratungspflichten. Viel zu oft verzichten Versicherungskunden auf die ihnen gesetzlich zustehende Beratung und Dokumentation vor Abschluss eines Vertrages. Das ist eine der Erfahrungen, die der BdV im ersten Jahr nach der Reform des VVG gemacht hat.
Eigentlich war der Beratungsverzicht nur als Ausnahmemöglichkeit vorgesehen. Grundsätzlich sind Vermittler verpflichtet ein ausführliches Beratungsprotokoll zu führen. Darin verzeichnen sie, welche Versicherungen der Kunde besitzt und zu welchen Versicherungen und Altersvorsorge-Policen sie raten.
Lilo Blunck, BdV-Vorstandsvorsitzende: „Mit diesem Verzicht lassen sich Verbraucher ein wichtiges Instrument aus der Hand nehmen, falls sie Schadensersatzansprüche durchsetzen wollen.“ Verbraucher und Vermittler haben offenkundig das gleiche Interesse, den Beratungsvorgang zu beschleunigen.
„Vollkommen falsch!“ sagt Lilo Blunck: „Auf keinen Fall auf eine Beratung verzichten. Bei komplizierten und langjährigen Verträgen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung oder bei Altersvorsorgeverträgen ist sie unerlässlich. Die darüber anzufertigende Dokumentation kann später eine entscheidende Rolle spielen, etwa um Falschberatungen zu beweisen.“
Ebenfalls in der Sache gut, jedoch in der Praxis nur bedingt hilfreich sei laut BdV das Produktinformationsblatt. Zwar wird es dem Versicherungskunden zur Verbesserung der Transparenz ausgehändigt, aber es lässt keine Möglichkeit zu, unterschiedliche Angeboten miteinander zu vergleichen. Insgesamt bleibt es bei der bereits früher geäußerten Einschätzung des BdV: „Die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes war ein Schritt in die richtige Richtung.“

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