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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Angst vor Hund reicht für Haftpflichtschaden

12.08.08

Wer seinen Hund frei auf einem nicht eingezäunten Grundstück umherlaufen lässt, sodass das Tier sich Radfahrern an der Straße nähern kann, der sollte auf jeden Fall eine Hundehalterhaftpflichtversicherung besitzen. Das geht aus einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (AZ: 12 U 94/07) hervor.

In dem Fall war ein Schäferhund auf eine ältere Radfahrerin zugelaufen, die erschrak und beim Versuch abzusteigen vom Rad stürzte.

Obwohl der Schäferhund drei Meter vor der Frau vom Herrchen zurückgerufen wurde, hat sich nach Meinung der Richter in dem Fall die typische Tierhaltergefahr realisiert. Denn das unkontrollierte Annähern eines ausgewachsenen Schäferhundes bis auf einen Abstand von drei Metern ist nach Meinung der Richter geeignet, eine Schreckreaktion bei einem Radfahrer hervorzurufen, umso mehr wenn der Radfahrer wie in diesem Fall bereits knapp 80 Jahre alt war.

Dass der Sturz dann beim Absteigen passierte, interessierte die Richter nicht. Der betroffene Radfahrer habe davon ausgehen müssen, dass der Hund ihn anspringen würde - und wer dann beim zügigen Absteigen zu Schaden kommt, der muss sich nicht vorhalten lassen, dass er dabei aufgrund des Schrecks gestürzt sei.

(Quelle: ddp)