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Anlegerschutz: Neuer Vorstoß aus dem Finanzministerium
4.03.10Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will mit einem neuen Gesetz den Anlegerschutz bei geschlossenen Fonds und Immobilienfonds stärken und die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes verbessern.
Bereits im April soll ein Entwurf des geplanten Gesetzes vorgestellt werden, teilte das Bundesfinanzministerium in Berlin mit. Der Regierungsentwurf soll nach den Plänen von Schäuble im Sommer 2010 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Die Ministeriumspläne sehen den Angaben zufolge strengere Anlegerschutzbestimmungen im Grauen Kapitalmarkt vor, jenem nicht regulierten Segment der Kapitalanlage, zu dem auch geschlossene Fonds gehören. Um Falschberatung zu vermeiden, soll es zusätzliche Anforderungen an und Sanktionen gegen Finanzdienstleistungsinstitute geben.
Ungedeckte Leerverkäufe sollen verboten und Transparenzvorschriften für gedeckte Leerverkaufspositionen eingeführt werden. Zudem sollen zusätzliche Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Finanzinstrumente eingeführt werden, die lediglich einen Zahlungsausgleich vorsehen. Damit soll das unbemerkte "Anschleichen" an Unternehmen verhindert werden. Es soll außerdem eine Mindesthaltefrist für offene Immobilienfonds sowie Liquiditätsanforderungen eingeführt werden, die sich an der Dauer der Kündigungsfrist orientieren. Zusätzlich soll ein geordnetes Abwicklungsverfahren für längerfristig ausgesetzte Immobilienfonds eingeführt werden.
ddp

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