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Altersvorsorge

Anspruch auf Riester-Förderung bei Grenzgängern geändert

12.04.10

Bei der Riester-Förderung gibt es einige Änderungen, die vor allem Grenzgänger betreffen. Wer in einem ausländischen Rentenversicherungssystem pflichtversichert ist, ist nicht mehr begünstigt.

Anspruch auf die Riester-Förderung durch Zulagen und Steuervorteile haben bisher nur Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und steuerpflichtige Personen, die in einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Der begünstigte Personenkreis wird aber jetzt zum einen erweitert und an anderer Stelle begrenzt. Darauf weist steuerrat24.de hin.

Anspruch auf die Riester-Förderung haben jetzt nur noch Personen, die in einem deutschen Alterssicherungssystem aktiv versichert sind, dessen Leistungen durch den Gesetzgeber beschränkt wurden. Nicht mehr begünstigt sind hingegen Personen, die in einem ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungssystem pflichtversichert sind.

Das bedeutet laut steuerrat24.de konkret: Wer in Deutschland wohnt, aber im EU-Ausland arbeitet und in einer ausländischen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat keinen Anspruch mehr auf die Riester-Förderung. Das ist vor allem für in Deutschland lebende Grenzgänger entscheidend, die täglich zum Arbeiten ins Ausland fahren.

Umgekehrt können jetzt alle diejenigen die Riester-Förderung bekommen, die in Deutschland arbeiten und in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind - also vor allem im Ausland lebende Grenzgänger, die täglich nach Deutschland zum Arbeiten kommen. Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil von September 2009 Nachbesserungen verlangt, die Bundesregierung hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf.

ddp/min