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Berufsunfähigkeitsversicherung

Antragsteller müssen bei Berufsunfähigkeitsversicherung Allergien angeben

13.01.09

Bei Anträgen auf Berufsunfähigkeitsversicherung wird oft nach "sonstigen Gesundheitsstörungen" oder "chronischen Leiden" gefragt. Wer dort Allergien verschweigt, kann Probleme mit dem Versicherer bekommen.

Denn: Antragsteller einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen eine Allergie gegen Caliumdichromat sowie Nickelsulfat grundsätzlich angeben, da es sich nicht nur um belanglose Erkrankungen handelt.

 

Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln (AZ: 26 O 265/07 ) hervor. In dem Fall
hatte der Antragsteller dem Versicherungsvertreter sogar von den Allergien erzählt, die der Versicherungsagent aber als nicht relevant befand, weil sie in keinem konkreten Zusammenhang mit dem Beruf standen.

Das sahen die Richter nun anders, weil sich der Mann über diese Aussage zwar wunderte, trotzdem aber nichts unternahm, damit die Allergien im Antrag auftauchten. Die Richter hielten das sogar für eine Arglist des Antragstellers, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führte.

 

ddp