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Anwalt vertritt sich selbst - Rechtsschutz muss nicht zahlen

9.09.08

Ein Anwalt, der sich vor Gericht selbst vertritt, hat keinen Anspruch auf Honorar von seiner Rechtsschutzversicherung. Das Amtsgericht München wies eine entsprechende Klage in einer am Montag bekanntgewordenen Entscheidung ab.

Ein Münchner Rechtsanwalt hatte seine Versicherung verklagt. Nach Angaben des Amtsgerichts berief er sich auf den Grundsatz der freien Anwaltswahl und wollte die Kosten erstattet bekommen, die er bei Beauftragung eines anderen Anwalts auch gehabt hätte.

Das Amtsgericht entschied jedoch, dass eine Rechtsschutzversicherung den Versicherten nur von tatsächlichen Kosten freistellen soll. Im Falle des klagenden Rechtsanwalts seien jedoch keine Kosten entstanden. Der Anwalt hatte sich vor einem Arbeitsgericht selbst vertreten, als er mit seiner Kanzlei in einen Streit über seine Fahrkostenabrechnung geraten war. Das Urteil des Amtsgerichts ist bereits rechtskräftig.(Az. 121 C 38564/07).