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Auch bei leicht berührter Leitplanke auf Polizei warten
12.05.09Auch wer eine Leitplanke am Straßenrand mit seinem Fahrzeug nur minimal touchiert, sollte keinesfalls einfach weiterfahren. Dies könnte ihm als Unfallflucht ausgelegt werden.
Macht man sich einer solchen schuldig, kann die Kfz-Versicherung die Zahlung verweigern, warnen Fachleute der Rechtsschutzversicherung der Arag. So sei es einem Geschäftsmann ergangen, der mit seinem Auto die Leitplanke touchiert hatte und weiter gefahren war. Das Oberlandesgericht Brandenburg/Havel habe entschieden, dass die Versicherung nicht zahlen muss, da Beschädigungen an einer Leitplanke in der Regel kein "unerheblicher Schaden" seien und der Versicherungsnehmer daher auf die Polizei hätte warten müssen. (AZ: 12 U 205/06).
ddp

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