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Motorradversicherung

Auffahrunfall auf stehendes Auto bedeutet Teilschuld

22.10.09

Wer mit seinem Fahrzeug auf der Autobahn liegen bleibt, muss alles tun, um Gefahren zu vermeiden. Das Brandenburger Oberlandesgericht verurteilte den Fahrer eines Kleinbusses und seine Kfz-Versicherung zu Schadenersatz, nachdem ein Motorrad mit seinem havarierten Gefährt kollidiert war. Doch auch den Zweiradfahrer trifft eine Teilschuld.

Mit seinem PS-schwachen Kleinbus fuhr der Beklagte auf der linken Spur der Autobahn, als ein Defekt am Motor ihn zum Halten zwang. Anstatt jedoch auf dem Mittelstreifen auszurollen, der an dieser Stelle breit genug war, hielt er auf der Fahrbahn. Während er nach dem Warndreieck suchte, hatte er das Warnblinklicht nicht eingeschaltet. So wertete zumindest das Gericht später die Zeugenaussagen. Der Fall endete tragisch. Ein Motorradfahrer fuhr trotz bester Sicht auf den Kleinbus auf und verstarb an den Folgen des Unfalls. Seine Erben klagten Schadenersatz ein und verloren vor dem Landgericht. Das stellte fest, der Zweiradfahrer habe bei angepasster Fahrweise das liegen gebliebene Fahrzeug erkennen können. Sein Schuldanteil am Unfall sei so gravierend, dass die Pflichtverletzungen des Unfallgegners nicht erheblich seien.

 

Das Oberlandesgericht widersprach jedoch der Vorinstanz und teilte die Schuld – 60 Prozent lagen beim Kleinbus-Fahrer (Az. 12 U 46/07). Er hätte auf den Mittelstreifen fahren müssen. Auf der Überholspur einer Autobahn ein Hindernis zu bilden, sei unter allen Umständen zu vermeiden. Die Richter glaubten außerdem Zeugenaussagen, dass kein Warnblinklicht auf das Hindernis hingewiesen habe. Gegen den verstorbenen Motorradfahrer sprach ein Verstoß gegen das so genannte Sichtfahrgebot. Auch auf Autobahnen darf nur so gefahren werden, dass man auf plötzliche Behinderungen reagieren kann. Es herrschte Tageslicht und der Kleintransporter war auf 800 Meter Entfernung zu sehen. Den Unfall habe das Opfer zu 40 Prozent mitverursacht, deshalb steht den Hinterbliebenen nur anteilig der Schadenersatz zu.

 

tr