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Auslandskrankenversicherung: Viel Leistung für wenig Geld
24.06.08Wer sich vorher absichert, hat hinterher weniger Ärger. Das gilt ganz besonders bei der Urlaubsreiseplanung.
Der Bund der Versicherten rät deshalb unbedingt zum Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Diese Versicherung tritt unterwegs für Krankheitskosten ein, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht für diese aufkommt. Und das macht die gesetzliche Kasse unter anderem dann nicht, wenn die Krankheit im Ausland außerhalb der Europäischen Union (EU) auftritt, und auch nicht, wenn der Arzt in einem EU-Land höher als in Deutschland üblich abrechnen will.
Außerhalb der Europäischen Union zahlt die Kasse nur, wenn mit dem Urlaubsland ein Sozialversicherungsabkommen besteht - für den Rücktransport kommt sie jedoch in keinem Fall auf. Für Privatversicherte lohnt sich die Auslandsreisekrankenversicherung ebenfalls, weil sie bei ihnen ebenfalls mögliche Einschränkungen ausgleicht. Wer eine Jahrespolice für eine Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck hat, dem muss der Versicherer je nach Tarif sechs Wochen lang Krankenversicherungsschutz bieten.
Das hat der Bundesgerichtshof (AZ IV ZR 136/06) bestätigt. Der Urlauber ist auf einer Reise für die ersten sechs Wochen versichert, auch wenn er länger bleiben will. Allerdings zahlen nach dem 42. Tag die meisten Gesellschaften nicht mehr. Einige nehmen auch den 45. Tag als Stichtag. Besonders erfreulich an dieser Versicherung ist, dass sie als Jahrespolice für die ganze Familie umgerechnet monatlich noch nicht mal zwei Euro kostet.
Und dafür gibt es beispielsweise eine stationäre Heilbehandlung am Urlaubsort, ambulante Hilfe bei akuten Erkrankungen oder Unfällen, schmerzstillende Zahnbehandlung im Gastland, Arzneimittellogistik oder einen medizinisch erforderlichen Krankenrücktransport.
(Quelle: ddp)

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