Aktuelles Kfz-Versicherung -
Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps

Auto-Bastler: Versicherungslücke bei abgemeldetem Fahrzeug
25.02.09Schrauber und Bastler können weder auf die Autoversicherung noch auf die Privathaftpflicht hoffen, wenn ein abgemeldetes Fahrzeug einen Schaden verursacht. Der ADAC empfiehlt, sich ein Kurzzeitkennzeichen zuzulegen.
Während der Reparatur an seinem abgemeldeten Auto löste ein Hobbybastler beim Zünden des Motors einen Brand aus. Der beschädigte nicht nur das Auto, sondern auch ein fremdes Gebäude.
Da das Kfz nicht angemeldet und somit nicht haftpflichtversichert war, hoffte der Bastler auf seine Privathaftpflichtversicherung. Damit allerdings scheiterte er vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, wie der ADAC mitteilte.
Die sogenannte Benzinklausel besage, dass eine Privat-Haftpflichtversicherung nicht für einen Schaden einstehen muss, der beim Gebrauch eines Kfz entstand. Dafür sei die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs zuständig.
Ist eine solche nicht vorhanden, da das Auto zum Zeitpunkt des Schadenfalls abgemeldet war, müsse der Fahrzeughalter selbst für den Schaden aufkommen, mahnt der Autoclub und empfiehlt, an einem abgemeldeten Fahrzeug keinerlei Arbeiten oder Reparaturen vorzunehmen. Wenn diese unbedingt nötig seien, sollte jeder Hobbybastler sich des Risikos bewusst sein und Vorsichtsmaßnahmen treffen oder sich ein Kurzzeitkennzeichen zulegen.
(AZ: I-4 U 191/07)
ddp

Jetzt bookmarken: