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Kfz-Versicherung

Autokauf garantiert keine Verkehrssicherheit

30.10.07

Ein Händler haftet nicht für eine unberechtigt erteilte TÜV-Plakette.

 

Führt ein Autohändler ein Fahrzeug zwischen Verkauf und Übergabe an den Kunden vertragsgemäß einer Hauptuntersuchung zu, so übernimmt er damit keine Eigenschaftszusicherung, dass das Fahrzeug tatsächlich in vollem Umfang verkehrssicher ist.

 

Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Brandenburg an der Havel macht die "ARAG-Rechtsschutzversicherung" in Düsseldorf aufmerksam. Das OLG habe entschieden, dass ein Händler, der nicht über eine eigene Werkstatt verfügt und eine Hauptuntersuchung zusagt, nicht das Risiko trägt, dass die TÜV-Plakette zu Unrecht erteilt werden könnte.

 

 

 

 

 

(Quelle: ddp)