Aktuelles Kfz-Versicherung -

Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps

Kfz-Versicherung

Autounfall: Blinken allein reicht nicht

17.03.09

Nähert sich auf einer übergeordneten Straße ein Fahrzeug mit gesetztem Blinker muss der Fahrer auf der untergeordneten Straße warten, bis der andere tatsächlich abbiegt.

Verkehrsteilnehmer können sich nicht blind auf einen gesetzten Blinker eines Autofahrers verlassen, meldet die ARAG mit Bezug auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken. Der wartepflichtige Autofahrer muss stehen bleiben, bis der vorfahrtsberechtigte Verkehrsteilnehmer neben dem Blinken auch sein Tempo deutlich verringert oder mit dem Abbiegevorgang beginnt.

 

Es ist nicht auszuschließen, dass ein Blinker aus Versehen gesetzt wird oder ein technischer Defekt vorliegt. Kommt es zu einer Kollision, trägt der Blinkende in der Regel zwar eine Mitschuld. Experten raten allerdings dazu zu warten, bis eindeutig feststeht, dass tatsächlich abgebogen wird.

 

(OLG Saarbrücken, Az.: 4 U 228/07-76)