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Autoversicherung: Teilkasko zahlt Einbruchschäden
26.11.09Die Teilkasko zahlt auch dann für die Einbruchspuren am Auto, wenn die entwendeten Sachen nicht unter den Schutz der Kfz-Versicherung fallen. Das meldet die ARAG, in dem konkreten Fall hatten die Richter die Versicherungsbedingungen als unklar bemängelt.
Ein Autobesitzer schloss im Rahmen seiner Kfz-Versicherung eine Teilkasko ab. Diese umfasste die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust des Autos, insbesondere auch, wenn diese durch einen Diebstahl herbeigeführt werden. Im August 2008 wurde das Verdeck des Fiat Cabriolets aufgeschnitten und eine im Auto befindliche Jacke entwendet.
Die Kfz-Versicherung weigerte sich den entstandenen Schaden am Kraftfahrzeug zu zahlen, da Schäden am Auto nicht mitversichert seien, wenn sie bei Diebstahl von Dingen entstehen, die selbst nicht versichert sind. Die dagegen gerichtete Klage des Versicherungsnehmers hatte Erfolg. Nach dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen seien von der Teilkaskoversicherung solche Schädigungen des Fahrzeuges umfasst, die durch Diebstahl herbeigeführt würden, so die Richter. Eine Einschränkung, wie sie die Versicherung vornehme, nämlich dass nur solche Beschädigungen umfasst seien, die bei Diebstahl des Fahrzeuges verursacht würden, gebe der Wortlaut nicht her.
Auch der Vergleich mit der Vollkaskoversicherung ergibt, dass der verständige Leser der allgemeinen Geschäftsbedingungen davon ausgehen kann, dass ein Versicherungsschutz bestehe. Denn bei Vollkasko ist festgelegt, dass auch Schäden mitversichert sind, die durch Mut- und Böswilligkeit entstehen. Daraus ist aber gerade der Schluss zu ziehen, dass Schäden, die nicht mut- und böswillig, sondern im Zusammenhang mit dem Diebstahl entstanden seien, bei Teilkasko zu ersetzen sind, erklären ARAG-Experten (AG München, 223 C 6889/09).


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