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BaFin warnt vor unbefugt erteilten Wertpapierorders

3.05.10

Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist es in jüngster Zeit zu Wertpapiergeschäften gekommen, die nicht von den berechtigten Personen in Auftrag geben wurden.

Dies betrifft insbesondere Geschäfte in illiquiden ausländischen Freiverkehrswerten. Die BaFin weist hierzu auf Folgendes hin:

  • Achten Sie darauf, die Daten Ihres Kontos bzw. Depots nicht an unberechtigte oder unbekannte Personen weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für Anrufer, die sich als vermeintliche Anlageberater, Vermittler oder auch Mitarbeiter der BaFin ausgeben.

  • Teilen Sie diesen keine Konto- oder Depotnummern, Bankleitzahlen, Geheimzahlen oder Kennwörter mit.

  • Übermitteln Sie keine Wertpapierabrechnungen oder sonstigen Depotunterlagen.

  • Seien Sie vorsichtig, wenn Sie unaufgefordert angerufen werden oder Sie Faxe oder E-Mails von Unbekannten mit vermeintlichen Schnäppchen oder Gewinnmitteilungen erhalten, und Sie aufgefordert werden, dazu Konto- und Depotdaten preiszugeben.