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Basis-Rente: Unkündbarkeit bestätigt
21.02.11An eine Basisrente (Rürup-Rente) kann der Sparer nicht vor dem Rentenalter heran. Trotz dieser Regelung des Gesetzgebers wollten Kläger sofort nach einer Kündigung ihr Geld ausgezahlt bekommen.
Damit scheiterten sie vor dem Oberlandesgericht Köln. Das stellte fest, dass die Kündigung einer Basisrente lediglich zur Beitragsfreistellung führt und nicht zur Auszahlung des Rückkaufswertes. Gegen die Regelung hatte eine Verbraucherzentrale geklagt und eingewendet, die Versicherungsbedingungen seien intransparent und unwirksam. Das Gericht sah das anders und erkannte nicht an, dass der Kunde in irgendeiner Form unangemessen benachteiligt wird.
Die Richter begründeten ihr Entscheidung damit, dass die steuerrechtlichen Anforderungen des Produktes zu berücksichtigen seien, die eine Auszahlung des Rückkaufwerts unmöglich machten. Es sei davon auszugehen, dass der durchschnittliche Verbraucher wisse, dass ein "Rürup-Vertrag" nicht eine normale Lebensversicherung sei, sondern dass besondere steuerliche Vorgaben zu beachten seien. Schließlich würden solche Verträge vor allem aus steuerlichen Gründen abgeschlossen.
dapd

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