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Basisrente: Spätere Besteuerung bringt meist Vorteile
21.10.10Eine Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) ist steuerlich attraktiv. Wer kurz vor dem Rentenalter steht, profitiert noch einmal besonders. Gesellschafter-Geschäftsführer müssen Einschränkungen hinnehmen.
Die unter dem Namen seines Erfinders Bert Rürup bekannte und steuerlich besonders geförderte private Basisrente für die Altersvorsorge wird vom Finanzamt in der Ansparphase stark privilegiert. Während Riester-Policen eher für Arbeitnehmer lukrativ sind, kommt die Basisrente vorrangig für Unternehmer, Freiberufler, Rentner und generell Personen mit hohem Einkommen in Betracht. Denn die Beitragsleistungen lassen sich in hohem Umfang als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer absetzen.
Das Bundesfinanzministerium hat aktuell einen Erlass veröffentlicht, unter welchen Voraussetzungen die Rürup-Rente ab 2010 steuerlich gefördert wird (Az. IV C 3 - S 2222/09/10041). Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hin.
Zusammen mit der gesetzlichen oder berufsständischen Altersvorsorge kann über die Basisrente insgesamt bis zu 20.000 Euro jährlich abgesetzt werden, bei Ehepaaren das Doppelte. In diesem Jahr wirken sich hiervon allerdings erst einmal nur 70 Prozent aus, so dass pro Person 14.000 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Im Laufe der kommenden Jahre steigt der Satz um je zwei Prozent, so dass sich beim Finanzamt ab 2025 sämtliche Beiträge bis zur Höchstgrenze von 20.000 Euro auswirken.
Ab 2010 auf Zertifizierung und Steuer-ID achten
Damit lassen sich in der Ansparphase kräftig Steuern sparen, besonders bei hoher Progression. "Von der ansteigenden Steuerförderung profitieren auch Sparer, die jetzt einen Vertrag abschließen oder schon eine Police besitzen", erläutert Steuerberaterin Manuela Wänger von Ebner Stolz Mönning Bachem.
Ab 2010 ist für die Berücksichtigung als Sonderausgaben Voraussetzung, dass die Beiträge zugunsten eines zertifizierten Vertrages geleistet wurden. Zudem muss der Sparer gegenüber dem Anbieter in die Datenübermittlung an den Fiskus eingewilligt haben. Damit kann das Institut die im jeweiligen Jahr zu berücksichtigenden Beiträge unter Angabe der Steuer-Identifikationsnummer und der Vertragsdaten an die Finanzbehörde übermitteln. Die Einwilligung gilt automatisch auch für folgende Beitragsjahre, wenn sie nicht gegenüber dem Anbieter schriftlich widerrufen wird.
Die Versicherer legen die Sparprämien am Kapitalmarkt an und zahlen es frühestens ab dem 60. Geburtstag in monatlichen Raten bis zum Lebensende aus. Doch dann dreht sich der Steueraspekt ins Negative um. Denn die Zahlungen müssen wie die gesetzliche Rente versteuert werden, bei einem Beginn frühestens ab dem Jahr 2040 mit 100 Prozent.
Bei Familie Hinterbliebenenrente vereinbaren
Darüber hinaus darf das eingezahlte Kapital weder vererbt noch weiterverkauft werden. Wer kurz nach Beginn der Rentenzahlungen stirbt, hinterlässt seinen Nachkommen aus dieser Police nichts, deckt also nur seine eigene Altersversorgung ab. "Allerdings kann eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden", betont die Expertin. Dies allerdings nur für Ehepartner oder Kinder und gegen zusätzliche Prämie. Dann erhalten die Hinterbliebenen eine monatliche Rente, sollte der Versicherte noch vor Rentenbeginn sterben. Zudem kann die Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden, was ebenfalls extra kostet. Immerhin werden die Zusatzprämien steuerlich ebenfalls begünstigt.
Selbstständige können mit der neuen Rürup-Rente ihr steuerpflichtiges Einkommen deutlich mindern. Den Höchstbetrag von 20.000 Euro gibt es zusätzlich zum Sonderausgabenabzug für die übrigen Versicherungen, etwa zur Krankenkasse. "Wer also in jungen Jahren eine begünstigte private Rentenversicherung abschließt, senkt auf lange Zeit sein Einkommen und baut sich einen steuerlich geförderten Kapitalstock für das Alter auf", meint Wänger.
In welchem Umfang sich die später steuerpflichtigen Zahlungen negativ auswirken, hängt vom dann kalkulierten übrigen Einkommen ab. Fallen dann noch Pensionen, andere Renten oder Mieterträge an, steigt die Progression rasch, so dass auch diese sonstigen Einkünfte von der Steuer auf die Rente belastet werden. "In der Regel ist die Steuerlast im Alter aber geringer, so dass sich der Ansatz der Sonderausgaben stärker auswirkt als die spätere Besteuerung der Rente", kalkuliert die Steuerberaterin.
Steuervorteil kurz vor der Rente
Besonders lukrativ ist die Rürup-Rente für Personen, die bereits im Ruhestand sind oder kurz vor ihrem 60. Geburtstag stehen. Investiert beispielsweise ein 59-Jähriger heute einmalig 20.000 Euro in eine im kommenden Jahr beginnende Basisrentenversicherung, kann er hiervon sofort 70 Prozent steuerlich absetzen. In 2011 versteuert er dann die beginnende Rente mit lediglich 62 Prozent. Dieser einmal festgesetzte Besteuerungsanteil bleibt bis zum Lebensende konstant.
Weniger attraktiv sind die Policen hingegen für Arbeitnehmer, weil hier der Höchstbetrag um den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung gekürzt wird. Auch GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer und AG-Vorstandsmitglieder - im Grunde eine geeignete Zielgruppe der Anbieter - müssen diese Kürzung ebenfalls hinnehmen, wenn ihnen eine Pension oder eine andere steuerfreie betriebliche Altersvorsorge zugesagt wird.

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