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Bausparkasse: Bei Schadenersatz kein Abzug

18.03.11

Erstreitet ein Bausparer vor Gericht Schadenersatz wegen einer Schrottimmobilie, darf die Bausparkasse den Betrag nicht kürzen.

Einem solchen Versuch schob der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 96/09) einen Riegel vor. Hintergrund war ein Rechtsstreit um wertlose Immobilien, die eine Bausparkasse ihren Kunden als Steuersparmodell verkauft hatte. Sie war deshalb zu Schadensersatz verdonnert worden. Daraufhin kam die Bausparkasse auf die Idee, den fälligen Schadensersatz einfach um den Steuervorteil zu kürzen, den der Kunde mit den Schrottimmobilien erzielt hatte.

Dies verbot der Bundesgerichtshof. Denn zum einen muss der geschädigte Anleger die Rückzahlungen versteuern, und zum anderen konnte die Bausparkasse nicht belegen, dass und in welcher Höhe der geschädigte Anleger durch den Kauf der Wohnung überhaupt nennenswert Steuern gespart habe. Damit erhalten die Betroffenen ihre Schadensersatzleistungen in voller Höhe.

dapd