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Kfz-Versicherung

BdV: Frost und Schnee zerstören Deutschlands Straßen

26.02.10

Frost und Schnee fordern ihren Tribut: Nach dem heftigen Winter wird es auf Deutschlands Straßen nicht mehr so sein wie vorher. Fachleute sind sich sicher, dass Schlaglöcher und Frostaufbrüche den Verkehr nachhaltig beeinträchtigen werden.

Thorsten Rudnik, Mitglied des Vorstandes vom Bund der Versicherten (BdV), erklärt, dass für Schäden am Auto aufgrund von Schlaglöchern in den Straßen nach dem Frost Städte und Gemeinden verantwortlich seien. "Die Kommunen haben die Verkehrssicherungspflicht." Sie müsste dafür sorgen, dass Straßen befahrbar sind. Vielfach zögen sie sich aus der Verantwortung, so Rudnik, indem sie entweder eine Geschwindigkeitsbegrenzung anordnen oder Warnschilder aufstellen. "Dass sie die Löcher zeitnah ausbessern, kommt eher selten vor. Deshalb gehen Autofahrer meist leer aus, selbst wenn sie gegen die Kommunen geklagt haben."

Die eigene Kfz-Versicherung fühle sich in der Regel im Schadensfall schon zuständig. Allerdings nur dann, wenn für das Fahrzeug eine Vollkasko abgeschlossen worden ist. Rudnik: "Die Teilkasko reicht dafür nicht und die Haftpflicht zahlt ausschließlich für Schäden, die anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt wurden."

Das kann den Versicherungsnehmer natürlich teuer zu stehen kommen. Der Autofahrer sollte laut BdV überlegen, ob er den Schaden meldet. "Dagegen spricht, etwa bei geringen Schäden, die mögliche Selbstbeteiligung. Außerdem wird die Regulierung meist zu einer höheren Prämie führen, weil der Vertrag in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird", so Versicherungsexperte Rudnik weiter.

Meistens verlaufe die Erstattung problemlos ab. Doch wenn sich herausstellt, dass der Autofahrer sich am Steuer grob fahrlässig verhielt, also etwa zu schnell fuhr, dürfe der Versicherer die Leistung kürzen. Rudnik: "Es sei denn, in den Versicherungsbedingungen steht, dass die Gesellschaft auch in solchen Fällen zahlt."