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Krankenkasse

Behandlungskosten nicht immer Leistung der Krankenkassen

3.12.09

Damit private Kassen Behandlungskosten ihrer Versicherten übernehmen, muss die Behandlung medizinisch notwendig sein.

Um diesen Begriff gibt es natürlich immer wieder juristischen Streit - geschehen auch in einem vor dem Amtsgericht München verhandelten Fall. Dabei ging es um einen Versicherten, der ins Krankenhaus gegangen war, weil eine Nachsorge in der häuslichen Umgebung nicht gewährleistet war und er auch nicht mit dem eigenen Auto nach Hause fahren konnte.

Solche sozialen Faktoren begründen jedoch nach Meinung des Münchener Gerichts keine medizinische Notwendigkeit eines stationären Aufenthaltes. Diese Notwendigkeit könne nur bejaht werden, wenn sie mit objektiven medizinischen Befunden belegt ist. Da das in diesem Fall nicht gegeben sei, musste der Patient den stationären Aufenthalt selbst zahlen.

ddp