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Bei leichten Unfällen muss Polizei nicht dabei sein
5.02.09Leichte Verkehrsunfälle können auch ohne die Polizei von den Beteiligten geregelt werden. Dennoch: Ein juristisches Nachspiel kann es nach Kollisionen immer geben. Daher ist eine Rechtsschutzversicherung für jeden Kfz-Halter empfehlenswert.
Ein Stau an sich ist schon ärgerlich. Doch der Unmut wächst erfahrungsgemäß, wenn sich die Stauursache als leichter Auffahrunfall entpuppt, bei dem lediglich die Stoßstangen Kratzer davongetragen haben. Warum fahren die Leute nicht zur Seite, sondern blockieren eine komplette Spur, fragen sich die im Stau
Stehenden. Im Zweifelsfall, weil sie es nicht besser wissen, glauben Fachleute der ARAG-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf.
Selbstverständlich sollten Unfälle nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Auch wenn die unveränderte Unfallsituation die genauesten Auskünfte über den Hergang gibt, raten die ARAG-Experten dazu, fahrtüchtige Fahrzeuge von der Straße zu bewegen, um zum einen den Verkehr nicht unnötig aufzuhalten und sich zum anderen nicht selbst zu gefährden.
Auch die Polizei müsse bei leichten Zusammenstößen nicht unbedingt eingeschaltet werden. Die Unfallgegner sollten nur darauf achten, Namen, Anschriften, Telefonnummern und Versicherungsangaben auszutauschen sowie Namen von Zeugen zu notieren und wenn möglich Fotos von der Stelle des Geschehens zu machen. Dazu taugten die Fotofunktionen der meisten Handys allemal.
ddp

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