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Bei Versicherungsschaden Privatinsolvenz nicht verschweigen
25.07.11Wer bei einem Hausratschaden verschweigt, dass er in Privatinsolvenz ist, riskiert den Versicherungsschutz.
Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. OLG Frankfurt am Main 3 U 68/09) getroffen. Zwar müssten Versicherte grundsätzlich Auskünfte nur dann erteilen, wenn der Versicherer entsprechende Fragen stellt. Bei einer Privatinsolvenz ist jedoch davon auszugehen, dass das Aufklärungsinteresse des Versicherers davon in ganz elementarer Weise berührt ist und die Bedeutung für den Versicherer auf der Hand liegt.
Das bedeutet für den Kunden der Hausratversicherung, dass er eine Privatinsolvenz ungefragt offenbaren muss, weil er ansonsten seine Aufklärungspflichten verletzt. Der Bundesgerichtshof wird sich jetzt in der Revision mit der Frage beschäftigen, welche Auskunftspflichten Versicherte auch ungefragt haben.
dapd

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