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Berufsunfähigkeit anhand Arbeitsumfeld genau nachweisen
9.08.10Wer Ansprüche aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung durchsetzen will, muss den genauen Grund sowie den exakten Umfang der Einschränkung darlegen.
Die gesundheitlichen Probleme, die die Ausübung eines Jobs verhindern, sind zudem detailliert zu erklären, wie das Oberlandesgericht Köln (Az. 20 U 133/09) entschieden hat. Dabei ist der Versicherte in der Pflicht, eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung abzugeben, mit der für Außenstehende nachvollziehbar wird, wie genau der Tätigkeitsbereich aussieht und welche Anforderungen dieser an ihn stellt.
Selbstständige Betriebsinhaber müssen gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung auch beweisen, dass die Tätigkeitsfelder, in denen sie mit ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung noch arbeiten könnten, ihnen keine Betätigungsmöglichkeiten lassen. Und auch die Möglichkeit einer Umorganisation des Betriebs, durch die eine Berufsunfähigkeit ausgeschlossen werden kann, ist zu erläutern.
Dabei ist vor Gericht eine Art Stundenplan zu erstellen, aus dem hervorgeht, in welchem zeitlichen Umfang Arbeiten noch erledigt werden können. Nur wenn aus all dem deutlich wird, dass tatsächlich keine sinnvolle Arbeit mehr in einem nennenswerten zeitlichen Umfang verbleibt, wird der Anspruch auf Auszahlung der vereinbarten Rente durchsetzbar sein.
ddp

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