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Berufsunfähigkeit: Brutto entscheidend bei Verweisung
14.09.10Wenn ein Kunde eine Rente wegen Berufsunfähihgkeit beantragt, prüft die Versicherung unter Umständen, ob sie ihn in einen anderen Beruf verweisen kann. Dabei sind Stellung und Ansehen des bisherigen Berufes wichtig.
Ein Indikator dabei ist das Einkommen. Das Oberlandesgericht Dresden (Az. 7 U 431/10) hat sich nun damit beschäftigt, ob dabei das Brutto- oder Nettoeinkommen relevant ist. Die Dresdner Richter gehen davon aus, dass die Bruttobezüge ausschlaggebend sind. Grundsätzlich ermögliche dies einen objektiveren Vergleich von Einkommensmöglichkeiten, weil das Bruttoeinkommen nicht von steuerbaren Tatbeständen wie zum Beispiel der Wahl der Steuerklasse abhängt.
Wie Ansgar Mertens, Rechtsanwalt in der Kanzlei Bach, Langheid und Dallmayr, schreibt, herrscht über die Frage in der Rechtsprechung und in der Literatur keine Einigkeit. Einige Gerichte und Autoren sprechen sich für die Verwendung des Nettoeinkommens aus. Befürworter des Bruttoeinkommens, wie die Dresdner Richter, argumentieren vor allem, dass diese Berechnungsgrundlage praktikabler ist.
dapd/tr

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