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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit: Urteil des OLG Düsseldorf zur Verweisbarkeit

3.05.11

Die Verweisung ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der größte Streitpunkt zwischen den Versicherern und ihren Kunden. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az. I-4 U 51/10) musste nun klären, ob eine Verweisung eines Tischlermeisters auf den später ausgeübten Beruf eines Fachverkäufers im Einbauküchen-Fachhandel zulässig ist. Der Betroffene hatte zum Zeitpunkt dieser Tätigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten.

Das Ergebnis der Richter: Im konkreten Fall erforderte die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit eines Fachverkäufers im väterlichen Betrieb keine geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten, als die Tätigkeit des Klägers als Tischlermeister im selben Unternehmen. Ein Grund für den Urteilsspruch war, dass der Mann beim Antrag auf Zahlungen seiner Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben hatte, die Hälfte seiner Arbeitszeit im Lager beziehungsweise mit Transporten und einen Teil der Tätigkeit im Verkauf verbracht zu haben.

In dem Fall hätte der Versicherte darlegen müssen, warum er eine Verweisbarkeit für ausgeschlossen hält und dazu im Prozess von Anfang an vortragen und beweisen, dass und warum diese Tätigkeit nicht den Anforderungen an eine Vergleichstätigkeit genügt. Da er das nicht getan hatte, wurde seine Klage abgewiesen und die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente eingestellt.

dapd/nh