Aktuelles Berufsunfähigkeit -
Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps

Berufsunfähigkeitsversicherung: Geplante Kur muss in Antrag
10.12.08Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte im Antrag Kurmaßnahmen angeben, die gewünscht sind.
Zudem sollte man im Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung nur solche Kurmaßnahmen angeben, für deren Bewilligung bereits ein Arzt aufgesucht und ein Amtsarzt konsultiert wurde, der dem Kurwunsch positiv gegenübersteht.
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Aachen (AZ: 9 O 146/08) hervor, das auch zu entscheiden hatte, wie viel der Antragsteller aus seinem Leben preisgeben muss, wenn er wegen einer gescheiterten Beziehung an Depressionen leidet.
Dass das der Fall war, hatte der Mann gegenüber dem Vertreter zugegeben, er hatte allerdings verschwiegen, dass er sich wegen der Depressionen in ärztliche Behandlung begeben hatte und die Kur beantragen wollte. Das bewerteten die Richter als Arglist und gaben der Versicherung damit die Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen.
ddp

Jetzt bookmarken: