Aktuelles Aktuelles -

Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps

Aktuelles

Betriebliche Altersvorsorge: Anspruch wahrnehmen

1.09.08

Arbeitnehmer haben seit 2002 Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Arbeitgeber müssen entweder eine direkte Zahlung im Rentenalter zusichern oder die Einzahlung in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse ermöglichen.

Welches Vorsorgemodell im Betrieb angeboten wird, ist aber allein Sache des Arbeitgebers.

 

Mittlerweile ist in zahlreichen Tarifverträgen eine Zulage des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge vorgeschrieben. Doch auch dann, wenn sich der Betrieb nicht an der Bildung der Altersvorsorge beteiligt, profitieren Arbeitnehmer durch die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit ihrer Versicherungsbeiträge.

 

(Quelle: ddp)