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Betriebliche Altersvorsorge: Steuerersparnis nutzen
6.08.08Auch 2008 bleibt eine betriebliche Altersvorsorge von Sozialabgaben befreit. Für gesetzlich krankenversicherte Durchschnittsverdiener bringe sie deswegen etwa die gleiche Rendite wie eine private Riester-Rente. Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von mindestens 4.500 Euro sei sie sogar noch besser, denn später gehen von ihrer Betriebsrente gar keine Rentenversicherungsbeiträge ab.
Damit sei die Betriebsrente allemal besser als eine private Rentenversicherung, so die "Stiftung Warentest".
Der geförderte Höchstbeitrag für eine betriebliche Altersvorsorge liege bei 2.544 Euro im Jahr. Das heißt: Arbeitnehmer dürfen in diesem Jahr 212 Euro pro Monat von ihrem Gehalt steuer- und sozialabgabenfrei für eine Betriebsrente abzweigen. Zweigt ein Durchschnittsverdiener nun monatlich diese 212 Euro seines Bruttoeinkommens für die betriebliche Altersvorsorge ab, verringere sich sein Nettolohn lediglich um die Hälfte. Die anderen 106 Euro spare er bei Steuern und Sozialabgaben ein.
Arbeitnehmer, die 4.000 Euro brutto verdienen, stünden nicht ganz so günstig da. Sie können keine Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung mehr einsparen, da ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze dafür liegt. Sie sparen aber noch Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Arbeitnehmer mit einem Einkommen über 5.300 Euro liegen auch über deren Beitragsbemessungsgrenzen. Sie erhalten aber aufgrund von Steuerersparnissen bei der Betriebsrente immer noch eine gute Rendite.
(Quelle: pressrelations.de)

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