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Betriebsrente: Richtige Strategie bei Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit
28.04.09Die betriebliche Altersvorsorge wird immer wichtiger, um im Alter den Lebensstandard halten zu können. Viele Tarife und Regelungen sind flexibel genug, so dass Arbeitnehmer bei Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit die Verträge nicht kündigen müssen.
Der Dschungel der Regelungen ist aber nicht leicht zu durchschauen – zumal neben den Gesetzen aus dem Arbeits- und Tarifrecht auch die Tarifwerke der Versicherer Einfluss auf die Flexibilität haben.
Wenn die Firma die betriebliche Altersvorsorge für die Mitarbeiter zahlt, darf sie die zugesagten Zahlungen bei Kurzarbeit unter Umständen reduzieren. "Nicht immer besteht eine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Zahlungen in die Betriebsrente des Mitarbeiters in unveränderter Höhe fortzuführen", erklärt Björn Schütt-Alpen, Vorstand der HDI-Gerling Pensionsmanagement AG. "Vielmehr sind die vereinbarten Versorgungsregelungen entscheidend."
Entgeltumwandlung auch über Krisenzeiten retten
Wenn der Arbeitnehmer seine Betriebsrente selbst finanziert, d.h. in eine so genannte Entgeltumwandlung einzahlt, kann er bei Kurzarbeit selbst reagieren. Die meisten Versicherer bieten heute Tarife, in denen eine längere Beitragsaussetzung möglich ist - teilweise sogar ohne zeitliche Begrenzung. „Falls der Arbeitnehmer den Vertrag beitragsfrei stellt, kann er jederzeit mit der Zahlung der Beiträge wiedereinsetzen und bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in seine Betriebsrente einbringen“, sagt Allianz-Sprecherin Katrin Wahl. Insgesamt spürt der Münchner Versicherer bei der betrieblichen Altervorsorge aber kaum die Auswirkungen am Arbeitsmarkt. Die meisten Arbeitnehmer führen offensichtlich auch in der Kurzarbeit ihre Verträge weiter. Insgesamt sollten Beitragsreduzierungen und –pausen nur eine Notfallvariante bleiben.
Eine Reduzierung des Beitrages ist generell möglich. Doch Betroffene müssen überlegen. Wenn später der Beitrag auf das alte Maß angehoben werden soll, ist womöglich eine neue Gesundheitsprüfung fällig oder der Tarif wird mit einem neuen Eintrittsalter kalkuliert. Das gilt besonders bei Verträgen, die eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit enthalten.
Im Extremfall bei Kurzarbeit Null gibt es kein Entgelt mehr, das umzuwandeln wäre. Dann kann der Mitarbeiter zumindest bei den meisten Durchführungswegen seine betriebliche Altersvorsorge mit eigenen Beiträgen fortführen.
Betriebsrente übertragen - Verbraucherschützer noch skeptisch
Arbeitslosigkeit sollte nicht das Aus für die betriebliche Altersvorsorge bedeuten. Auf Druck von Verbraucherschützern und Gewerkschaften gibt es heute günstigere Regelungen und flexiblere Tarife. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann in den meisten Fällen eine Rentenanwartschaft vom alten auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Fast alle Lebensversicherungen und Pensionskassen haben sich dazu in einem Übertragungsabkommen zusammengeschlossen. Zwischen den zwei besonders verbreiteten Formen der betrieblichen Altersvorsorge – der Pensionskasse und der Direktversicherung – funktioniert die Übertragung heute relativ reibungslos. Erk Schaarschmidt, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, sieht aber noch Probleme: „Spätestens bei Verträgen mit Berufsunfähigkeitsschutz gibt es in der Praxis mit der Übertragung Schwierigkeiten.“
Doch viele Arbeitslose finden nicht so rasch einen neuen Arbeitgeber. Deshalb sind auch in diesen Fällen Beitragspausen möglich. Wie die Allianz mitteilt, muss der Antrag innerhalb von 15 Monaten nach dem Ausscheiden bei dem neuen Versorgungsträger, d.h. der Versicherung oder Pensionskasse beim neuen Arbeitgeber, eingereicht werden.
Wer sich selbstständig macht, hat logischerweise keinen Arbeitgeber mehr, über den seine Betriebsrente laufen kann. Dann lohnt es sich den Vertrag privat fortzuführen. Jede dieser Optionen ist besser als eine vorzeitige Kündigung der Betriebsrente. Dann fällt nicht nur eventuell der Schutz bei Todesfall oder Berufsunfähigkeit weg. Viel wichtiger: Wenn der Arbeitnehmer später eine neuen Vertrag über eine Betriebsrente abschließt, drücken Provisionen und Verwaltungskosten wieder die Rendite.
Zeitwertkonten bei Kurzarbeit geschützt
Verfügt das Unternehmen über ein Zeitwertkontenmodell, ist dieses bei Kurzarbeit in vielen Fällen geschützt. "Mit dem Flexi II-Gesetz, das zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist, müssen die Wertguthaben nicht mehr aufgelöst werden, auch wenn sie eine Freistellung wegen Elternzeit, Pflegezeit oder Qualifizierung erlauben", erklärt Claudia Scheithauer aus der Rechtsabteilung von HDI-Gerling. Bislang waren nur die klassischen Vorruhestandsmodelle vor einem zwangsweisen Abbau in Zeiten der Kurzarbeit sicher. Arbeitgeber und Mitarbeiter können sich jedoch über eine freiwillige Nutzung des Wertguthabens in der Krise einigen.
tr

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