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Bezugsrecht: Die Zeit für eine Analyse im Aktiendepot
4.11.10Wenn der Bankkunde auf seinem Broker-Depot plötzlich eine neue Position sieht, kann es sich um die Bezugsrechte aus einer Kapitalerhöhung handeln. Dann muss man einen genauen Blick auf die Aktie werfen.
Vor Kurzem holte sich die Deutsche Bank 10 Milliarden Euro am Kapitalmarkt, um die Übernahme der Postbank vollständig zu bezahlen. Wenn Unternehmen, die an der Börse notiert sind, frisches Geld brauchen, sind sie nicht unbedingt auf einen Kredit angewiesen. Sie können auch ihr Grundkapital erhöhen und weitere Aktien ausgeben. Einen Vorteil beschreiben die Experten der Direktbank ING Diba in einer aktuellen Meldung: Durch eine Kapitalerhöhung wird das Unternehmen nicht mit neuen Schulden belastet, sondern es erhält weiteres Eigenkapital. Dies stärkt die wirtschaftliche Position und die Unabhängigkeit.
Für den einzelnen Anleger birgt das Risiken und Chancen. Einerseits zeigt die Erfahrung, dass der Aktienwert oft unter Druck gerät. Besonders wenn die Strategie des Unternehmens unklar ist, gehen die Börsenhändler nicht unbedingt davon aus, dass sich durch eine Kapitalerhöhung der Börsenwert des Unternehmens im gleichen Maß erhöht. Zugleich müssen sich die alten Anteilseigner zukünftig die Dividende mit den neuen teilen. Und ob der Unternehmensgewinn parallel zur Kapitalerhöhung wächst, ist unsicher.
Bezugsrechte sind handelbar
Andererseits erhalten alte Anleger im Normalfall so genannte Bezugrechte. Das heißt, sie können die neuen Aktien zu einem Vorzugspreis erwerben. Im Depot ist dann eine neue Position sichtbar. Auch Bezugsrechte haben ihren Preis und können verkauft werden. Der Wert richtet sich nach der Differenz zwischen dem Preis, zu dem die neuen Aktien laut Bezugsrecht gekauft werden können, und dem aktuellen Preis der Aktie. Außerdem ist für die Wertermittlung die Anzahl der neu emittierten Aktien wichtig.
Nimmt der Aktionär sein Bezugsrecht wahr, bleibt sein relativer Anteil am Grundkapital der Gesellschaft auch nach der Erhöhung erhalten. Verzichtet er und verkauft die Option über den Bezugsrechtehandel, erhält er damit einen Barausgleich für seinen sinkenden Anteil an der Gesellschaft.
Den Aktionären bleibt für ihre Entscheidung meist zwischen wenigen Tagen bis hin zu ein paar Wochen Zeit. Innerhalb dieser Frist müssen sie ihrer Depot führenden Bank mitteilen, ob sie das Bezugsrecht ausüben wollen. Wenn sie die Frist tatenlos verstreichen lassen, verkauft die Bank, wenn möglich, die Bezugsrechte automatisch und schreibt den Erlös dem Kundenkonto gut.
Bei der Deutschen Bank griffen fast alle zu
Die ING-Diba-Experten empfehlen: Aktienanleger sollten sich im Fall einer Kapitalerhöhung intensiv mit den Zukunftsaussichten des Unternehmens befassen. Wer diese positiv einschätzt, sollte den Aktienbestand durch die Ausübung der Bezugsrechte ausbauen. Für Skeptiker hingegen gilt: Bezugsrechte verkaufen und bei einer größeren Gutschrift Ausschau nach Anlagealternativen halten.
Im Fall der Deutschen Bank reagierten die Alteigner erfreut. Fast alle nahmen das Bezugsrecht wahr. Weniger Glück hatten die Aktionäre der Bank of Ireland. Als die krisengeschüttelte Bank im Frühjahr eine Kapitalerhöhung ankündigte, sahen die Börsen darin ein Krisenzeichen. Der Aktienkurs brach unverzüglich ein. Weil er auch in den folgenden Tagen sank, wurde ebenfalls das Bezugsrecht weniger wert. Diejenigen Anleger machten aus der schlechten Lage also immerhin noch das Beste, die ihr Bezugsrecht rasch verkauften.
tr

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