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BGH: Versteckte Provisionen fallen auf Bausparkasse zurück

13.01.11

Die Käufer so genannter Schrott-Immobilien haben vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen weiteren Teilerfolg gegen die Badenia Bausparkasse erzielt.

Der Bankensenat des BGH entschied am Dienstag, dass die Gerichte erneut über die Schadenersatzansprüche der Käufer entscheiden müssen. Die Vorinstanzen hatten die Klagen der Käufer abgewiesen. Diese Entscheidungen wurden vom BGH in acht Fällen aufgehoben. Die Verfahren gegen die Badenia gehen also in eine neue Runde.

Das umstrittene Finanzierungsmodell, das ein Kooperationspartner der Bausparkasse in den Neunzigerjahren bei einigen Tausend Kunden anwandte, beinhaltete, dass die Käufer die Eigentumswohnungen über den Abschluss von Bausparverträgen finanzierten. Vermittler warben auf diese Weise zahlreiche Kunden mit kleinen Einkommen und schlossen mit ihnen einen "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag" ab. Die Mieten sollten die Kosten decken, was in den meisten Fällen jedoch nicht eintrat.

Die Vermittler des Finanzierungsmodells erhielten stattliche Provisionen. Aber nicht nur die im Vertrag ausgewiesenen Vergütungen flossen an die Vermittler, sondern weitere versteckte Prämien von über 20 Prozent. Der Bankensenat des BGH urteilte erstmals im Juni 2010, dass die in den "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträgen" enthaltenen versteckten Provisionen eine arglistige Täuschung der Käufer waren. Diese Täuschung müsse sich die Badenia auch zurechnen lassen. Denn es habe ein "institutionelles Zusammenwirken" zwischen Bausparkasse und Vermittlern gegeben.

Bausparkasse: Nur Altfälle vor 1998 sind betroffen


An dieser 2010 geänderten Rechtsprechung hielt der BGH in den aktuellen Fällen fest. Allerdings kann es jetzt zu neuen juristischen Auseinandersetzungen kommen, wie die mündliche Verhandlung zeigte. Die Badenia Bausparkasse unterscheidet zwischen Verträgen vor 1998 und ab 1998. Der Anwalt der Bausparkasse machte vor dem BGH geltend, die Vermittlungsaufträge seien ab 1998 anders gestaltet und die Provisionen seien nicht mehr eindeutig beziffert gewesen. Die Käufer der Jahre ab 1998 hätten folglich mit weiteren Prämienzahlungen an die Vermittler rechnen müssen.

Ob dem so ist und ob die Badenia dieses neue Vorbringen jetzt nachträglich überhaupt noch geltend machen kann, muss von den Vorinstanzen geprüft werden. Der Vorsitzende des Bankensenats, Ulrich Wiechers, sagte dazu: "Man wird sehen, wie es weitergeht." Eindeutig ist die Rechtslage jedoch in den vor 1998 abgeschlossenen Finanzierungsaufträgen. Hier geht die Rechtsprechung von einer arglistigen Täuschung wegen versteckter Provisionen aus.

Die Badenia führte bereits mit zahlreichen Altkäufern Vergleichsverhandlungen. Der BGH setzte deshalb die Entscheidung in drei weiteren Fällen aus, weil die zu erwartenden Vergleiche ein Urteil überflüssig machen. Wiechers begrüßte die Vergleichsverhandlungen. "Ich hoffe sehr, dass weitere Vergleiche zustande kommen und sich das Thema der Schrott-Immobilien interessengerecht erledigt", sagte der Vorsitzende des Bankensenats.

dapd