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Steuern

Bis 31. Mai: Abgabe der Steuererklärung kann eng werden

11.05.10

Viele Sparer müssen ihre Abgabefristen ihrer Einkommensteuererklärung verlängern lassen, weil die Banken für 2009 noch keine Steuerbescheinigung ausgestellt haben.

Bis spätestens zum 31. Mai 2010 müssen Bürger ihre Einkommensteuererklärung für 2009 beim Finanzamt eingereicht haben. Dieser gesetzliche und allgemein bekannte Termin ist in diesem Jahr besonders schwer einzuhalten. Denn im Zuge der Umstellung auf die Abgeltungsteuer fällt es vielen Kreditinstituten schwer, die Steuerbescheinigung noch rechtzeitig auszustellen. Aktuell haben eine Reihe von großen und kleinen Banken ihren Kunden noch keine entsprechenden Unterlagen zugesandt, was in den Vorjahren meist im Februar erfolgt war. Insoweit ist ein Antrag auf Fristverlängerung ratsam, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hinweist.

Eine Reihe von Banken hat derzeit Probleme, ihre Abrechnungssysteme so umzustellen, dass sie eine ordnungsgemäße Bescheinigung über die erhaltenen Kapitalerträge verschicken könnten. Damit können viele Anleger ihre Steuererklärung nicht mehr fristgerecht abgeben. Zwar müssen Kapitaleinnahmen nicht mehr generell in die Formulare, weil mit dem Einbehalt der Abgeltungsteuer die Pflichten zumeist erledigt sind.

Fristverlängerung bei fehlenden Bescheinigungen ratsam

Doch Anleger mit einer individuellen Progression unter 25 Prozent, dem Wunsch eines Verlustausgleichs und vielen anderen Sondersituationen müssen weiterhin den Weg über das Finanzamt gehen. Um die einbehaltenen Abgaben geltend machen zu können, benötigen sie jedoch die offizielle Steuerbescheinigung ihres Kreditinstituts. "Haben Sparer ihre Bescheinigung noch nicht erhalten, sollten sie beim Finanzamt eine formlose Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2009 beantragen", rät Steuerberater Volker Schmidt von Ebner Stolz Mönning Bachem. Als Grund reicht der Hinweis auf noch fehlende Bankunterlagen; dann ist ein Aufschub bis Ende September 2010 ohne weitere Begründungen möglich. Wer Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat ohnehin keine Eile. Hier verlängert sich die Frist nämlich pauschal auf Silvester 2010. Eine Reihe von Arbeitnehmern können sich sogar noch länger Zeit mit der Abgabe ihrer Steuererklärung lassen.

Bei der Frage, wann eine Erklärung verpflichtend ist, wird zwischen Arbeitnehmern und den übrigen Bürgern differenziert. Letztere wie Rentner, Anleger, Selbstständige oder Vermieter müssen Formulare einreichen, wenn ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag von 7.834 Euro liegt. Arbeitnehmer hingegen haben über die einbehaltene Lohnsteuer bereits ihre Abgaben geleistet. Grundsätzlich verlangt das Finanzamt von ihnen nur bei erwarteter Nachzahlung eine Erklärung. Viele Angestellte, Beamte und Pensionäre haben keine Abgabepflicht, dürfen aber freiwillig eine so genannte Antragsveranlagung durchführen. Hierzu werden ihnen vier Jahre Zeit eingeräumt, was dann auch die Zinsen oder Kursgewinne beinhaltet, die dem Fiskus wegen einer möglichen Rückzahlung gemeldet werden sollen.

Auch wenn keine Steuern anfallen, kann Erklärungsabgabe lohnen

"Erwarten Bürger eine Steuererstattung, wäre es unsinnig, die erlaubten Abgabefristen für Steuererklärungen bis zum Letzten auszuschöpfen". Denn je eher die Erklärung beim Finanzamt auf dem Tisch liegt, desto schneller gelangt die zuviel gezahlte Steuer auf das eigene Konto zurück. Darüber ist es schwierig, in 2011 noch den Steuerfall 2009 bearbeiten und die alten Belege suchen zu müssen. "Wer hier bummelt oder Belege unsortiert liegen lässt, verschenkt unnötig mögliches Erstattungspotential", so der Experte: "Arbeitnehmer sollten sich lieber zügig um Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen kümmern". Sobald die Bescheinigung der Banken vorliegt, sollten sie daher aktiv werden.

Auch wenn keine Steuern anfallen, lohnt eine Erklärungsabgabe, wenn etwa wegen Arbeitslosigkeit nur Werbungskosten für die Jobsuche vorliegen oder der Saldo aus Gehalt und anderen Einkünften insgesamt negativ ausfällt. Dieses in 2009 entstandene Minus kann nur dann mit positiven Einkünften anderer Jahre verrechnet werden, wenn eine Erklärung eingereicht wird. In vielen Fällen zahlt sich die Abgabe einer freiwilligen Erklärung aus. Bei Arbeitnehmern überweist das Finanzamt oft zu viel gezahlte Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag wieder zurück und frisch verheiratete Paare holen die Vorteile des Splittingtarifs nach. Faustregel: Sind Aufwendungen angefallen, die nicht über Lohnsteuer oder Einkommensteuervorauszahlungen berücksichtigt sind, gibt es eine Erstattung. "Besonders Arbeitnehmer sind schnell über der Grenze der Pauschbeträge bei den Werbungskosten von 920 und bei den Sonderausgaben von 36 Euro", resümiert Schmidt.