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Brennende Körnerkissen können teuer werden
14.10.08Jetzt im Herbst stehen für viele Menschen Wärme und Behaglichkeit ganz oben auf der Wunschliste. Helfen können dabei Körnerkissen.
Allerdings droht der Verlust des Versicherungsschutzes, wenn die Kissen falsch benutzt werden. Wer sein Körnerkissen in der Mikrowelle aufheizt, handelt möglicherweise grob fahrlässig. Kommt es dadurch zu einem Brand, erstattet der Hausratversicherer nicht den vollen Schaden. Darauf weist der Bund der Versicherten hin und rät zum Blick in die Bedienungsanleitung.
Nur wenn dort die Mikrowellenbenutzung nicht ausgeschlossen ist, sollte das Körnerkissen in der Mikrowelle erwärmt werden. Der Versicherer darf seine Leistungen je nach Schwere der Schuld des Versicherten kürzen, wenn dieser Sicherheitsvorschriften nicht beachtet. Für Verträge, die vor 2008 abgeschlossen wurden, gilt das erst ab 1. Januar 2009. Bis dahin geht der Versicherte bei grober
Fahrlässigkeit sogar ganz leer aus.
(Quelle: ddp)

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