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Kapitalleben

Bürger erwarten zu viel Geld bei Berufsunfähigkeit

15.02.10

Jeder Dritte in Deutschland erhofft sich eine Geldspritze von der gesetzlichen Unfallversicherung bei dauerhaften Gesundheitsschäden durch Unfall. Auch die Gefahr der Berufsunfähigkeit wird massiv unterschätzt.

Das Risiko, den Beruf lange vor der Rente an den Nagel hängen zu müssen, ist weitaus höher, als viele glauben: Jeder Vierte in Deutschland wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Eine leistungsstarke private Berufsunfähigkeitspolice bewahrt vor dem sozialen Abstieg. Das Thema ist natürlich unangenehm. Wer bei guter Gesundheit ist, kann sich oft nicht vorstellen, was es heißt, dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt zu sein und nur noch teilweise oder überhaupt nicht mehr arbeiten zu können.

Eine aktuelle forsa-Umfrage der Allianz legt den Finger in die Wunde: Die Deutschen wiegen sich in trügerischer finanzieller Sicherheit. So glauben 34 Prozent der Befragten, bei bleibenden Gesundheitsschäden durch einen Unfall, der in ihrer Freizeit passiert, stets Geld von der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten. Diese wird aber nur bei Unfällen aktiv, die während der Arbeit oder auf dem direkten Weg dorthin und zurück passieren.

Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) machen Arbeits- und Wegeunfälle einen geringen Teil des Unfallgeschehens aus. Die meisten Unglücke finden zu Hause und in der Freizeit statt. Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Und auch die 21 Prozent der Deutschen, die ihre Krankenversicherung in der Pflicht sehen, eine Kapitalsumme auszuzahlen, werden vergeblich warten.

Viel zu hohe Erwerbsminderungsrente erwartet
 

"Wer eine private Unfallversicherung in der Tasche hat, ist immer auf der sicheren Seite. Sie leistet unabhängig davon, ob der Unfall bei der Arbeit oder in der Freizeit geschieht", sagt Hartmut Schmid, Versicherungsexperte bei Aspect Online. Die private Unfallversicherung zahlt im Schadenfall die vorher vereinbarte Versicherungsleistung aus. Die Höhe dieser Leistung bemisst sich nach der Schwere der dauerhaften Schädigungen.

Neben der Fehleinschätzung einer zu erwartenden Kapitalzahlung tappen die Deutschen auch hinsichtlich der monatlichen Erwerbsminderungsrente im Dunklen. Etwa ein Drittel (33 Prozent) glaubt laut Allianz, 40 Prozent des letzten Bruttoeinkommens von der deutschen Rentenversicherung zu bekommen. Irrtum. Wer nach 1961 geboren ist und nur noch weniger als drei Stunden arbeiten kann, erhält eine Erwerbsminderungsrente von gerade mal 29 Prozent des letzten Bruttogehalts. Geht man von einem durchschnittlichen Bruttogehalt eines Angestellten im produzierenden Gewerbe von rund 3.100 Euro im Monat aus, sind das rund 900 Euro. So entsteht eine monatliche Versorgungslücke, die durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sinnvoll geschlossen werden kann.

Gefahr der Berufsunfähigkeit massiv unterschätzt


Auch bei den Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind viele Deutsche blauäugig. Das Risiko eines Büroangestellten, berufsunfähig zu werden, taxierten 81 Prozent der Befragten als niedrig ein. Der map-report kam 2006 zu dem Ergebnis, dass psychische Erkrankungen mit 31 Prozent am häufigsten Ursache von Berufsunfähigkeit sind, gefolgt von Krebsleiden (15 Prozent) und Herzerkrankungen (elf Prozent). Diese Krankheiten können Büroangestellte wie Handwerker gleichermaßen heimsuchen.

Auch wenn die überwiegende Mehrheit der Befragten (64 Prozent) die Absicherung von Berufsunfähigkeit und Unfällen für wichtig hält, ist die Bereitschaft, eine BU abzuschließen, erschreckend gering. 56 Prozent der Befragten wollen unter gar keinen Umständen eine BU abschließen. Selbst wenn die Deutschen 300 Euro mehr im Jahr ausgeben könnten, würden 54 Prozent das Geld lieber auf die hohe Kante legen und 39 Prozent es für den privaten Konsum ausgeben. Für ihre Berufsunfähigkeit würden nur sechs Prozent der Befragten privat vorsorgen.

Kündigung sollte nur letztes Mittel sein


Diejenigen, die eine BU haben, sind also gut gerüstet für den Ernstfall. Doch was ist bei  finanziellen Engpässen? Kündigen ist die schlechteste aller Optionen, denn man sollte nicht auf eine BU verzichten. Alternative könnte man eine etwas geringere Versicherungssumme bzw. monatliche Rentenhöhe abschließen. Die BU sollte nur dann gekündigt werden, wenn man bereits eine neue Police in der Tasche hat. Ein Vergleich der Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen lohnt sich übrigens immer, vor allem für jüngere Arbeitnehmer.

Denn gerade ältere Versicherungskunden werden aber Probleme bekommen, eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Vorerkrankungen führen zu Leistungsausschlüssen und Absagen. Die Prämien steigen bei einem neuen Vertrag im Alter sprunghaft an. Deshalb sollten alle Alternativen zur Kündigung auf den Prüfstand kommen. Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen sind manchmal mit einem Todesfallschutz gekoppelt. Werden Sie während der Laufzeit berufsunfähig, zahlt der Versicherer die Beiträge für die BU weiter und Sie erhalten die vereinbarte monatliche Rente.

Bei Engpässen Vertrag ruhen lassen

Wenn das Geld hinten und vorne nicht reicht, besteht auch die Möglichkeit, den BU-Vertrag ruhen zu lassen. Die fälligen Prämien werden dann ausgesetzt, aber es gibt natürlich auch keine Leistungen, wenn man während dieser Zeit berufsunfähig wird. Besser als eine Kündigung ist diese Variante trotzdem, wenn nach Ablauf der Ruhefrist der alte Vertrag wieder auflebt. Vorsicht aber, wenn der Versicherer die Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes von einer erneuten Gesundheitsprüfung abhängig macht. Dann drohen saftige Zuschläge auf den alten Beitrag.

Bei einer kombinierten Berufsunfähigkeits- und Kapitallebens- oder Rentenversicherung kann ein Policendarlehen die richtige Wahl sein. Man beleiht damit die eigene Kapitalversicherung bis zur Höhe des Rückkaufswertes und bekommt so aus dem Ersparten Liquidität. Natürlich verringert sich später bei der Auszahlung die angesparte Versicherungssumme um den Darlehensbetrag. Und auch die Zinsen der Policendarlehen liegen deutlich über dem, was man selbst an Rendite mit der Lebensversicherung erwirtschaftet. Doch erneut gilt: Besser als eine Kündigung und der Verlust des Versicherungsschutzes ist diese Variante allemal.

Auf das Kleingedruckte kommt es an

Bei der Absicherung gegen Invalidität mit einer BU fallen immer wieder Schlagworte, die große Fragezeichen bei den Antragstellern hinterlassen. Hinter den Begriffen verstecken sich jedoch oft entscheidende Folgen für den Versicherungsschutz.

  • Rentenhöhe: Wie viel Geld im Falle eines Falles von der Versicherung gezahlt wird, entscheidet darüber, wie hoch der Lebensstandard im Ernstfall sein wird. Versicherungsnehmer sollten versuchen, eine Rente zu vereinbaren, die nach Abzug aller anderen möglichen Einnahmequellen möglichst nahe an das aktuelle Nettoeinkommen heranreicht, um die Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit so klein wie möglich zu halten. "70 bis 75 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens sollten es auf jeden Fall sein", so Experte Hartmut Schmid.

  • Überschusssystem: In der BU entstehen Überschüsse, wenn die Versicherer weniger Geld ausgeben mussten, als in der Beitragskalkulation vorgesehen war. Und an diesen erwirtschafteten Überschüssen sind Versicherte beteiligt. Das gleiche gilt für Überschüsse, die aus Kapitalerträgen erwirtschaftet werden. Diese Beteiligung gibt es in mehreren Formen.
     
  • Staffelregelung: Die meisten Verträge sehen vor, dass ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent und mehr die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente fällig wird. Bei einer Staffelung hingegen wird die Rente zum Teil fällig, wenn ein bestimmter Grad der Berufsunfähigkeit erreicht ist. Meist beginnt die Skala mit einem Wert zwischen 25 und 33 Prozent, der dann auch eine entsprechende Rentenzahlung folgt. Die Staffelregelung wird meist so vereinbart, dass ab 66 bis 75 Prozent - und damit später als bei der Pauschalregelung - die volle Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird.

  • Nachversicherungsgarantie: Sie sollten Versicherte im Auge behalten. Bei vielen Versicherern gibt es die Nachversicherungsgarantie, mit der die Versicherungssumme der Berufsunfähigkeitsversicherung während der Vertragslaufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden kann. Dadurch kann im Ernstfall die fällige Berufsunfähigkeitsrente an die gestiegenen finanziellen Bedürfnisse angepasst werden. Abhängig vom Versicherer und dem gewählten Tarif können solche Anlässe eine Heirat, die Geburt oder Adoption eines Kindes, der Erwerb von Immobilieneigentum eine berufliche Veränderung oder der Wechsel in die berufliche Selbstständigkeit sein.

  • Karenzzeit: Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht es oft auch um die Frage, ob sich mit einer Karenzzeit die mitunter hohen Prämien reduzieren lassen. Das bedeutet, dass die Versicherten im Ernstfall Leistungen erst nach einigen Monaten bekommen. Als Karenzzeit werden dabei die Monate beschrieben, in denen die Versicherung vom Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum Leistungsbeginn nicht zahlen muss. Dabei gilt als Faustregel: Je länger die Dauer der Karenzzeit vereinbart wird, desto höher ist die Beitragsersparnis. Eine Karenzzeit macht jedoch nur dann Sinn, wenn das Ausbleiben der vereinbarten Rente nicht zu finanziellen Engpässen führt. Man sollte also in der Lage sein, den Zeitraum ohne Versicherungsleistung finanziell zu überbrücken, indem man beispielsweise eigene Ersparnisse einsetzt.