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Bürgerentlastungsgesetz: Krankenversicherung steuerlich absetzen

10.12.09

Das Bürgerentlastungsgesetz macht seinem Namen alle Ehre. Ein besonders wichtiger Baustein tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft. Für die steuerliche Absetzbarbeit der Krankenversicherung gibt es keine Höchstgrenze mehr.

Alle Krankenversicherten, gesetzlich und privat, können im neuen Jahr ihre Beiträge nahezu vollständig von der Steuer absetzen. Für Geringverdiener steigen parallel die Grenzen, bis zu der sie die Vorsorgeaufwendungen beim Fiskus geltend machen können.

 

Was ist absetzbar?

 

Gesetzliche Krankenversicherung: Die selbst gezahlten Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sind absetzbar. Der hälftige Anteil, den bei Arbeitnehmern die Firma trägt, fällt natürlich nicht darunter. Vier Prozent werden von der absetzbaren Krankenversicherung abgezogen, wenn ein Tagegeld eingeschlossen ist. Arbeitnehmer müssen sich um nichts kümmern. Die Firma führt weniger Lohnsteuer ab und sie erhalten mehr Netto am Ende des Monats. Selbstständige tragen ihre Beiträge bei der Steuererklärung ein.

 

Beispiel: gesetzlich Versicherter mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2010: 3.750 Euro)
Gesamtbeitrag: 558,75 Euro Krankenversicherung und 73,50 Euro Pflegeversicherung
Davon Arbeitnehmerbeitrag: 296,25 Euro + 36,75 Euro
Minus vier Prozent (vom KV-Beitrag) für Tagegeld: 11,85 Euro
Monatlich sind 321,15 Euro absetzbar.

 

Private Krankenversicherung: Die Beiträge sind in dem Umfang absetzbar, wie sie Leistungen abdecken, die der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Luxusbestandteile wie Chefarztbehandlung oder Aufenthalt im Einbett-Zimmer fallen nicht darunter. Die Kunden können im Ergebnis preiswerte Einsteigertarife zu über 90 Prozent gegenüber den Finanzbehörden geltend machen, hochwertige Tarife immerhin zu etwa 80 Prozent. Den genauen Wert teilt die Gesellschaft mit. Beitragsanteile für das Krankentagegeld mindern die Steuerlast ebenfalls nicht.

 

Alte und neue Regelung:

 

Bisher waren Krankenversicherungsbeiträge zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen (Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Unfallversicherung) für Arbeitnehmer bis zu 1.500 Euro absetzbar (für Selbstständige 2.400 Euro). Das bedeutete selbst für Durchschnittsverdiener, dass ihre Krankenkassenbeiträge nicht vollständig und die Kosten für die übrigen Policen überhaupt nicht steuerlich berücksichtigt wurden.

 

Ab 2010 ist die Krankenversicherung ohne Höchstgrenze absetzbar. Parallel gelten für Arbeitnehmer und Selbstständige neue Grenzen – 1.900 und 2.800 Euro. Falls nämlich die Summen für die Gesundheitsvorsorge niedriger liegen, wirken sich bis zu diesem Limit zusätzlich die übrigen Vorsorgeaufwendungen steuersenkend aus.

 

Die Vorteile:

 

Der Bund der Steuerzahler hat die Vorteile berechnet. Ein Single mit 3.500 Euro Gehalt bekommt monatlich etwa 45 Euro mehr netto. Bei einem Einkommen von etwa 1.800 Euro brutto erreichen die Aufwendungen für die Krankenversicherung das Limit von 1.900 Euro jährlich. Wer also weniger verdient, kann neben den Krankenkassenzahlungen auch die übrigen Vorsorgeleistungen absetzen.

 

tr