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Krankenversicherung

Bürgerversicherung mit dem PKV-Verband nicht zu machen

17.06.09

Der Verband der Privaten Krankenversicherungen sieht seine Position durch das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestärkt. Der Verbandschef plädiert dafür, mehr Leistungen privat versichern zu lassen – zum Beispiel über Zahnzusatzversicherungen.

Für Reinhold Schulte, den Vorsitzenden des PKV-Verbandes ist das Glas eher halbvoll als halbleer. Gerade hat das Bundesverfassungsgericht in entscheidenden Punkten einer Beschwerde mehrerer Mitgliedsunternehmen seines Verbandes widersprochen. Zu prüfen waren vor allem der Basistarif und die dreijährige Wartezeit vor dem möglichen Wechsel in die private Krankenversicherung. Beides ist verfassungskonform, meinten die Karlsruher Richter.

 

Unverdrossen greift der Chef der Privaten einen anderen Aspekt heraus und macht aus dem Urteil scheinbar eine Steilvorlage. Das Gericht gehe nämlich ausdrücklich davon aus, dass das duale Krankenversicherungssystem erhalten und gestärkt werden soll. "Die Aussagen zum Zwei-Säulen-Modell sind eine klare Absage an jede Form einer Bürgerversicherung", so Schulte. "SPD, Grüne und Linkspartei müssten nun eigentlich ihre Wahlprogramme ändern, weil die Bürgerversicherung nicht verfassungsgemäß ist."

 

Den Gesundheitsfonds und die Umlagefinanzierung der gesetzlichen Krankenkassen sieht Schulte aktuell mit Problemen durch den Bevölkerungswandel konfrontiert. Sein Verband plädiert dafür, in kleinen Schritten das Gesundheitssystem "demografiefest" zu machen. Stufenweise könnten einzelne Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgelöst und in eine kapitalgedeckte Privatversicherung überführt werden.

 

Dafür bieten sich nach Meinung der privaten Versicherer insbesondere die zahnmedizinische Versorgung, das Krankengeld und die privaten Unfälle an. Mit den Minderausgaben könnte der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung um fast drei Punkte abgesenkt werden. Freilich müssten die Beitragszahler sich dann selbst versichern, z.B. über eine private Zahnzusatzversicherung.

 

tr