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"Bufdis" in der gesetzlichen Rentenversicherung
20.07.11Freiwillige Wehrdienstleistende sind ab 1. Juli ebenso in der gesetzlichen Rentenkasse pflichtversichert wie Menschen, die den neu geschaffenen Bundesfreiwilligendienst leisten.
Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hin. Die Rentenversicherungsbeiträge während der Zeit der Freiwilligendienste übernehme der Staat, Wehrdienstzeiten und Zeiten des Bundesfreiwilligendienstes würden automatisch an die Rentenversicherung gemeldet.
Neu ist, dass Waisen im Bundesfreiwilligendienst eine Hinterbliebenenrente erhalten. Während des Zivildienstes gab es keinen Anspruch auf eine Waisenrente. Freiwillige Wehrdienstleistende bleiben hingegen von der Zahlung der Renten ausgeschlossen.
dapd

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