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Lebensversicherung

Bund springt bei gefallenen Soldaten für Lebensversicherungen ein

9.07.09

Der Bund hat bisher in 21 Fällen Lebens- und Unfallversicherungsleistungen für Soldaten übernommen, weil die Versicherer die Zahlung verweigerten.

Die in Dresden erscheinende "Sächsische Zeitung" berichtete unter Berufung auf Angaben des Bundesverteidigungsministeriums, die Versicherer hätten sich in diesen Fällen auf die sogenannte Kriegsklausel in den Verträgen berufen. Danach wird die Zahlung der
sogenannten Todesfallleistungen ausgeschlossen, wenn "die Schädigung unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wird".

Das Blatt schrieb, der Bund leiste dem Ministerium zufolge in solchen Fällen einen "angemessenen Schadensausgleich". In den bisherigen 21 Fällen sei als Schadensausgleich stets ein Betrag in Höhe der vertragsgemäßen Versicherungsleistung gezahlt worden, zu der die Versicherer ohne Anwendung der "Kriegsklausel" verpflichtet gewesen wären.

ddp