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Krankenversicherung

Bundestag verabschiedet Arzneimittel-Sparmaßnahme

21.06.10

Das GKV-Änderungsgesetz beinhaltet eine Reihe von Anpassungen bei krankenversicherungsrechtlichen Vorschriften. Darunter sind Neuregelungen für Arzneien und den Stammdaten der Versicherten. Die Gesetzesnovelle lässt Pharmariesen und Ärztevertreter protestieren.

In dem "Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" werden unter anderem die befristeten Übergangsregelungen zur Einbeziehung privater Abrechnungsstellen bei der Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen bei Selektivverträgen letztmalig um ein Jahr bis zum 30. Juni 2011 verlängert. Gleiches gilt für die Notfallbehandlung im Krankenhaus.

Darüber hinaus werden Maßnahmen im Arzneimittelbereich umgesetzt. Der Herstellerabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag wird von derzeit sechs Prozent auf 16 Prozent angehoben sowie ein Preisstopp für zu Lasten der GKV abgegebene Arzneimittel festgelegt. Die Regelungen gelten für den Zeitraum vom 1. August 2010 bis 31. Dezember 2013. Damit wird die GKV um rund 1,15 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Dies sei unerlässlich, um ausufernde Ausgaben im Arzneimittelbereich zu bremsen und die finanzielle Stabilität der GKV zu sichern, so das Bundesgesundheitsministerium.

Forschende Pharmaunternehmen hatte schon im Vorfeld das von Bundesgesundheitsminister Philipp Röslers (FDP) initiierte Gesetzespaket kritisiert. Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des vfa, des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller e.V.: "Die Pläne des Ministers haben mit der Umsetzung des Koalitionsvertrages nichts zu tun. Statt Wettbewerb und Deregulierung enthielten die Ankündigungen Röslers Zwangsmaßnahmen und sind an bürokratischer Komplexität nicht zu überbieten."

Telematikstruktur soll sicherer werden

Weiterer Eckpunkt der Gesetzesnovelle: die obligatorische Online-Anbindung der Vertragsärzte an die Telematikinfrastruktur. Hintergrund ist die vorgesehene Verpflichtung der Ärzte, jedes Quartal die Versichertenstammdaten zu überprüfen. Im Zuge dessen werde, so das Ministerium, zur Verbesserung des Datenschutzes und zur Missbrauchsbekämpfung ein modernes Versichertenstammdatenmanagement aufgebaut. Damit können durch Nutzung der sicheren Telematikinfrastruktur insbesondere ungültige sowie als verloren oder gestohlen gemeldete Karten erkannt werden.

Dazu erklärt der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Carl-Heinz Müller: "Im Rahmen der Einführung der Gesundheitskarte muss die Online-Anbindung für die niedergelassenen Ärzte freiwillig sein. Alles andere würde die berechtigte Kritik der Vertragsärzte an Überbürokratisierung und gesetzlicher Bevormundung nur verstärken." Man müsse die Akzeptanz der zweifelsohne sinnvollen Anbindung erhöhen und ihre Chancen für Ärzte und Versicherte aufzeigen. "Hierbei sind entsprechende Anreize hilfreich, etwa die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen. Für die niedergelassenen Ärzte dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen", so Müller weiter.

Weiterer Anpassungsbedarf, der sich durch mehrere Gesetze zieht, bestehe laut Gesundheitsministerium bei den berufsrechtlichen Regelungen für Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Berufe in der Krankenpflege und Hebammen. Die Änderungen dienten der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe. Die Änderungen enthalten nur die Regelungen, die zur Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens zwingend erforderlich sind. Das geltende Recht bleibe im Übrigen unverändert.

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