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Carsharing: Bei Autoversicherung auf Selbstbeteiligung achten
9.10.09Carsharing ist praktisch für alle, die nicht ständig auf ein Auto angewiesen sind. Was bei der Kfz-Versicherung für Teilnehmer zu beachten ist, erklärt der Bund der Versicherten (BdV).
Statt das Auto die meiste Zeit am Straßenrand stehen zu lassen, wäre es doch besser, einen Wagen optimal einzusetzen und verschiedenen Nutzern bei Bedarf zu überlassen. Nach diesem Prinzip ist Carsharing organisiert, das mittlerweile kommerziell angeboten wird. Wenn viele Teilnehmer auf das Auto Zugriff haben, sollte der Einzelne vorweg wissen, welche Auswirkungen das auf die Autoversicherung hat.
Bei Unfällen tritt die Kfz-Haftpflicht für Schäden Dritter ein. Anders sieht das bei der Vollkaskoversicherung aus. "Zwar sind die Autos im Carsharing mit Vollkasko versichert, aber meistens mit Selbstbeteiligung", sagt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des BdV. Damit seien diese Fahrzeuge auch bei durch den Fahrer selbst verschuldeten Unfällen versichert. Die BdV-Chefin: "Allerdings die Selbstbeteiligung muss der Fahrer auf jeden Fall aus eigener Tasche bezahlen." Tipp: Bei manchen Carsharing-Anbietern gibt es die Wagen auch mit reduzierter Vollkasko-Selbstbeteiligung. Dafür muss der Fahrer etwas mehr fürs Auto bezahlen.
Achtung: Wer ein eigenes Fahrzeug zu Gunsten des Carsharings aufgibt, sollte klären, wie lange sein Schadenfreiheitsrabatt erhalten bleibt. Eine selbst "erfahrene" SF-Klasse bleibt meist sieben Jahre bestehen, verfällt aber danach ersatzlos. Wenn der Fahrer später wieder ein eigenes Kfz versichern möchte, würde er bei 140 Prozent einsteigen. Lilo Blunck: „Kluge Carsharing-Fahrer lassen sich die unfallfreie Fahrzeit vom Anbieter bestätigen. Diese Bescheinigung kann ihnen möglicherweise eine günstigere Einstufung für die eigene Kfz-Versicherung verschaffen.“

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