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Co-Pilot mit Höhenangst: Versicherung weist neuen Job zu
24.10.08Co-Piloten mit Höhenangst können durch die Berufsunfähigkeitsversicherung andere Tätigkeiten zugewiesen werden.
Ein Co-Pilot kann von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung auf den Beruf eines Flugdienstberaters (Flight Dispatchers) verwiesen werden, der Planungsaufgaben wahrnimmt.
Das hat das Landgericht Detmold (AZ: 1 O 333/07) entschieden. Die Richter gingen davon aus, dass der Verweisungsberuf eines Flight-Dispatchers mit dem eines Co-Piloten im Sinne der Versicherungsbedingungen vergleichbar ist, so dass eine Verweisung zulässig ist.
In dem Fall hatte der Co-Pilot nach sieben Monaten im Cockpit festgestellt, dass er an Höhenangst litt. Danach arbeitete er als Dispatcher. Dadurch musste die Versicherung
die vereinbarte Rente nicht zahlen.
(Quelle: ddp)

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