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Damit die Revolving-Kreditkarte nicht zum Russischen Roulette wird
12.03.09Verbraucher greifen beim Bezahlen oder Geldabheben immer häufiger zur Kreditkarte. Doch es gibt solche und solche Karten. Verbraucher sollten genau Bescheid wissen und eine Überschuldung in jedem Fall vermeiden.
Die Abrechnung der Transaktionen kann je nach Kartentyp auf unterschiedliche Weise erfolgen. Eine Variante, die man sehr oft bei den kostenlosen Kreditkarten findet, ist die so genannte "Debit Card". Bei ihr wird jeder Karteneinsatz separat und direkt vom Girokonto abgebucht. Wer also in einer Woche sechs Einkäufe mit der Kreditkarte zahlt, liest als "Debit Card"-Besitzer auch entsprechend sechs einzelne Abrechnungen auf dem Kontoauszug seines Girokontos.
Bei der "Credit Card" werden die Transaktionen hingegen bis zum Monatsende gesammelt und in einem einzigen Sammelposten vom Girokonto eingezogen. Zur Kontrolle erhält der Karteninhaber entweder online oder per Post eine Aufstellung der einzelnen Transaktionen.
Wenn der Kunde zudem noch die Möglichkeit hat, die Monatsabrechnung in mehreren Raten begleichen zu können, hat die Karte im Gegensatz zu den beiden anderen Varianten noch eine Dispokreditfunktion. Solche Karten sind die "Revolving-Kreditkarten".
Eine eher exotische Variante ist die sogenannte Prepaid-Kreditkarte, die vor dem Einsatz erst durch eine Einzahlung auf das Kartenkonto aufgeladen werden muss. Ist das Guthaben aufgebraucht, wird die Karte so lange gesperrt, bis wieder neues Geld eingetroffen ist.
Welcher Kartentyp ist der richtige?
Welcher Kartentyp ist für Verbraucher am besten geeignet? Die IngDiBa-Bank empfiehlt dabei, die eigenen Vorstellungen in Bezug auf Jahresgebühren und Abrechnungsweise zunächst einmal zu prüfen. Wer eine möglichst kostengünstige Karte sucht und auf die Sammelabrechnung verzichtet, wähle in der Regel eine preiswerte oder gar gebührenfreie "Debit Card". Bei den Nutzungsmöglichkeiten für Einkauf und Bargeldbeschaffung seien mit dieser Variante im Vergleich zur "Credit Card" keine Einschränkungen verbunden.
Die Prepaid-Karte hat den Nachteil, dass dort häufig die Einzahlungssumme limitiert ist, und im Vergleich zu anderen Kartentypen Prepaid-Varianten oft mit höheren Gebühren verbunden sind. Für die typischen Einsatzgebiete wie etwa Zahlung und Bargeldbeschaffung auf Auslandsreisen sei diese Variante laut IngDiBa daher nur bedingt empfehlenswert.
Ob Revolving-Kreditkarten sinnvoll sind, hängt in erster Linie vom Zinssatz ab, den die herausgebende Bank oder Kartengesellschaft für den Kredit verlangt. Während bei preisgünstigen Anbietern der Kartenzins niedriger ist als der durchschnittliche Dispokreditzins von Girokonten, verlangen teure Herausgeber 15 Prozent Zins für den Kartenkredit.
Vor allem an dieser Kreditkarten-Art entzündet sich in letzter Zeit Kritik, da bei Revolving-Kreditkarten jeden Monat nur ein bestimmter Betrag zurückgezahlt werden muss. Durch den dadurch entstehenden Schuldenberg der Verbraucher kann schnell eine neue gefährliche Blase entstehen. Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: "Immer mehr Banken locken mit auf den ersten Blick vermeintlich kostenfreien Kreditkarten, deren Zahlungssystem den Kunden aber tatsächlich oft die Pistole auf die Brust setzt: Die Rede ist von Revolving-Kreditkarten."
Revolving-Karten können teurer als Dispo beim Girokonto werden
Die Ausgaben des Verbrauchers, die diese Summe übersteigen, werden als Schulden auf einem eigenen Kreditkonto gesammelt, für welches natürlich sehr hohe Zinssätze - nämlich teilweise über 20 Prozent - anfallen. "Revolving-Kredite sind damit häufig noch teurer als Überziehungskredite beim Girokonto!" erklärte Merk.
Merk weiter: "Besonders problematisch wird das System dann, wenn der Verbraucher mehrere Revolving-Kreditkarten benutzt." Viele Verbraucher seien damit überfordert, den Überblick über mehrere Karten und damit Kredite zu bewahren. Sie verstrickten sich dadurch immer tiefer in die Fänge der Kreditgeber, wie Beispiele aus den USA, in denen Revolving-Kreditkarten Standard sind, belegen.
Das gelte umso mehr, wenn man sich auf das sog. "Flipping" einlässt: Die Schulden der einen Kreditkarte werden mit dem Kredit aus der nächsten beglichen - die Kette lässt sich dabei lange fortsetzen, praktisch bis zur Insolvenz. Das bayerische Verbraucherschutzministerium gibt folgende Tipps:
- Die Vertragsunterlagen, insbesondere die allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss genau lesen! Ergibt sich daraus, dass monatlich nur ein Teilbetrag zurück zu zahlen ist, handelt es sich um eine Revolving-Kreditkarte.
- Ein solches Angebot nur in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen, wenn man das Risiko als selbstkritischer Verbraucher in Schach halten kann.
- Erst andere Möglichkeiten zur Lösung finanzieller Engpässe abklären, sich gegebenfalls von der Hausbank umfassend beraten lassen. Oftmals ist ein herkömmlicher Konsumentenkredit billiger - gerade in Zeiten niedriger Zinsen. Hierfür ein seriöses Kreditinstitut auswählen (Kreditvergleich).
- Wer bereits im Besitz einer Revolving-Kreditkarte ist, sollte möglichst zum Monatsende die restlichen Sollbeträge durch eine Sondertilgung ausgleichen! Und grundsätzlich gilt natürlich auch: Vor einer Anschaffung erst überlegen, ob diese überhaupt notwendig ist!
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