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Kfz-Versicherung

Damit nach dem Unfall mit dem Auto das Geld fließt

23.01.09

Über zwei Millionen Fahrzeugunfälle werden in Deutschland pro Jahr registriert. Jedesmal stellt sich für die Unfallgegner die gleiche Frage: Wie komme ich schnell an mein Geld?

"Oft hilft ein Gutachten bei der Schadensabwicklung", sagt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV). Doch bei einem Bagatellschaden könne der Schuss nach hinten losgehen.

Wer in einen Autounfall verwickelt ist, sollte seine Ansprüche der gegnerischen Kfz-Versicherung möglichst schnell melden. Ein Gutachten könne dabei eine gute Grundlage zur Feststellung der Schadenshöhe sein. "Das ist besonders für alle interessant, die ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen, sondern auf Basis eines Sachverständigengutachtens abrechnen wollen", sagt Blunck.

Doch der Versicherer muss diese Kosten nicht in jedem Fall übernehmen. Voraussetzung dafür sei, dass der Geschädigte tatsächlich keine Schuld an dem Unfall trage. Andernfalls dürfe die Gesellschaft die Erstattung gemessen an der Mitschuld kürzen. "Ist nur eine harmlose Beule am Kotflügel, sollte der Fahrzeughalter besser kein Gutachten in Auftrag geben", empfiehlt die Versicherungsexpertin. Man könnte auf seinen Auslagen sitzen bleiben.

 

Bei einem Bagatellschaden wäre ein Gutachten dasselbe, als schieße man mit Kanonen auf Spatzen. Als Richtschnur könne gelten, bei Schäden unter 700 Euro netto:
Finger weg vom Gutachter.

"Die Rechtsprechung verlangt, dass die Begutachtung erforderlich und zweckmäßig ist, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen", erläutert Lilo Blunck. Der Geschädigte solle also sorgfältig abwägen, ob es geboten ist, einen Sachverständigen einzuschalten.

 

ddp